überstundenabbau
eine wichtige Frage habe ich, wir haben zur Zeit das Problem das wir als Mitarbeiter viele Überstunden haben, um Überstundenabzubauen fängt der Arbeitergeber an die Mitarbeiter vorzeitig vom geplanten Dienst nach hause zuschicken (Bsp: Dienst geht bis 14.00 Uhr planmäßig ,aber die Mitarbeiter müssen schon um 13.00 Uhr gehen und kriegen 1 Stunde von den überstunden abgezogen), wir kriegen auch keinen Ersatztag wenn man mal einspringen tut. Ist das rechtens mit dem nach Hause schicken oder gibt es eine Beschäftigungspflicht?
Community-Antworten (11)
20.08.2013 um 13:21 Uhr
@toninoel Gibt es einen BR? Wenn ja, dann gibt es auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Den möglichen Aktionismus eines BR hier zu diesem Fall jetzt darzulegen, würde den Rahmen aber sprengen.
20.08.2013 um 13:57 Uhr
Hallo Kölner ja es gibt einen BR, aber er kommt in diesem Fall nicht gegen die Leitung die sagen immer wir bestimmen es wie es gemacht wird, ansonsten sind wir mit dem BR total zufrieden.
20.08.2013 um 14:00 Uhr
Na dann ist da nix zu machen...
20.08.2013 um 14:05 Uhr
also heißt das das wir es so hinnehmen müssen, oder kann der BR da noch ein wort mitreden. es ist doch völlig ungerecht wir müssen arbeiten auch einspringen im frei und wir kriegen unser frei nicht zurück.
20.08.2013 um 14:11 Uhr
@toninoel Das muss der BR regeln...
20.08.2013 um 14:51 Uhr
*fängt der Arbeitergeber an die Mitarbeiter vorzeitig vom geplanten Dienst nach hause zuschicken
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
wir kriegen auch keinen Ersatztag wenn man mal einspringen tut. Ich versteh nicht ganz, was Du damit meinst. Einspringen bedeutet für mich, dass man einen zusätzlichen Dienst übernimmt, der so nicht geplant war. Damit müsste man dann ja über die geplante Zeit hinaus arbeiten und diese Stunden, so die AZ Dokumentation denn im + ist, irgendwann wieder bekommen.
Ist das rechtens mit dem nach Hause schicken oder gibt es eine Beschäftigungspflicht? ich sehe den AG hier im Annahmeverzug weiterhin gibt es dieses Urteil:
BAG 1995: 3 AZR 399/94 => das ist die Mindestankündigungfrist.
Und ja, der BR muss das regeln, denn er ist bei Beginn und Ende der AZ zunächst mal in der Mitbestimmung, also auch bei Änderungen des Dienstplanes.
Und zu guter Letzt empfehle ich diese Lektüre: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf
20.08.2013 um 14:55 Uhr
Vielleicht ist der BR nicht genug durchsetzungsfähig oder es fehlt an Konfliktbereitschaft und Schulung.
Specht noch mal mit dem BR - vielleicht durch Wortmeldungen in einer Betriebsversammlung. Ansonsten - im nächsten Jahr sind wahlen.
20.08.2013 um 21:26 Uhr
Hallo.
Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer wenn diese bis 14 Uhr geplant sind ohne deren Einverständnis nicht früher nach Hause schicken, Gesetzlich geregelt nachzulesen unter annahmeverzug. Dies ist auch ein Punkt unserer b v , weil unser Chef das auch immer so gemacht hat. Wenn er nun jemanden heimschickt muss er trotzdem die zeit vergüten, obwohl der Mitarbeiter nicht da ist. Außer der Mitarbeiter erklärt sich freiwillig dazu bereit
20.08.2013 um 22:17 Uhr
@Teufel
wenn der BR aber mitspielt bleibt dem AN der Schnabel trocken
21.08.2013 um 09:48 Uhr
Ja , ganther klar gibt's alles kenne ich auch . Aber Toninoel will ja helfen.
21.08.2013 um 14:27 Uhr
aber der BR muss sich sein Verhalten im Vorfeld anschauen. Da fällt das Kind doch regelmäßig in den Brunnen... Außerdem ist Toninoel ja nicht das Gremium sondern nur ein BRM
Verwandte Themen
AG nötigt Mitarbeiter die Quarantäne mit Urlaub zu belegen
ÄlterIch bitte um Hilfe, denn selten hat der AG mich so wahnsinnig gemacht. Folgender Sachverhalt: Wir sind ein sozialer Verein, mit dem Schwerpunkt der offenen Jugendarbeit. 15 fest angestellte Person
Überstundenabbau verweigern seitens GL - was tun?
ÄlterFolgende Situation: Ich wurde von Kollegen angesprochen, das sie Überstunden abbauen wollen, dürfen aber nicht, weil zu viel zu tun wäre,..... sie dürfen aber Urlaub nehmen. Dies paßt für mich nicht
Überstundenabbau in Urlaub umgeändert - Was haben wir als BR für Möglichkeiten, dieser Vorgesetzten einen Denkzettel zu verpassen?
ÄlterGuten Morgen, ein Kollege hat einen Abwesenheitsnachweis/Urlaubsschein ausgefüllt, worauf er angekreuzt hat, hiermit Überstundenabbau zu beantragen. Dieser ist ihm auch so unterschrieben worden.
Überstundenabbau wegen tiefen Temperaturen - denjenigen, die zuhause geblieben sind, soll der Tag als Überstundenabbau angerechnet werden, obwohl sie die Anweisung befolgt haben?
ÄlterWir haben, bedingt durch die Kälteperiode und veraltete Heizungen, in unseren Werkhallen (ca. 10 Mitarbeiter) morgens Temperaturen um die 9°C. Auch tagsüber kommen die Temperaturen gerade mal auf 13-1
Überstundenabbau während Krankheit?
ÄlterHallo zusammen, ein MA wurde im Urlaub Kran2 Tage des Urlaubs war Überstundenabbau. Müssen dem MA die Überstunden wieder gutgeschrieben werden? Oder sind die jetzt einfach verloren? Danke für e