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überstundenabbau

T
toninoel
Nov 2016 bearbeitet

eine wichtige Frage habe ich, wir haben zur Zeit das Problem das wir als Mitarbeiter viele Überstunden haben, um Überstundenabzubauen fängt der Arbeitergeber an die Mitarbeiter vorzeitig vom geplanten Dienst nach hause zuschicken (Bsp: Dienst geht bis 14.00 Uhr planmäßig ,aber die Mitarbeiter müssen schon um 13.00 Uhr gehen und kriegen 1 Stunde von den überstunden abgezogen), wir kriegen auch keinen Ersatztag wenn man mal einspringen tut. Ist das rechtens mit dem nach Hause schicken oder gibt es eine Beschäftigungspflicht?

1.201011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

20.08.2013 um 13:21 Uhr

@toninoel Gibt es einen BR? Wenn ja, dann gibt es auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Den möglichen Aktionismus eines BR hier zu diesem Fall jetzt darzulegen, würde den Rahmen aber sprengen.

T
toninoel

20.08.2013 um 13:57 Uhr

Hallo Kölner ja es gibt einen BR, aber er kommt in diesem Fall nicht gegen die Leitung die sagen immer wir bestimmen es wie es gemacht wird, ansonsten sind wir mit dem BR total zufrieden.

K
Kölner

20.08.2013 um 14:00 Uhr

Na dann ist da nix zu machen...

T
toninoel

20.08.2013 um 14:05 Uhr

also heißt das das wir es so hinnehmen müssen, oder kann der BR da noch ein wort mitreden. es ist doch völlig ungerecht wir müssen arbeiten auch einspringen im frei und wir kriegen unser frei nicht zurück.

K
Kölner

20.08.2013 um 14:11 Uhr

@toninoel Das muss der BR regeln...

N
nicoline

20.08.2013 um 14:51 Uhr

*fängt der Arbeitergeber an die Mitarbeiter vorzeitig vom geplanten Dienst nach hause zuschicken

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

wir kriegen auch keinen Ersatztag wenn man mal einspringen tut. Ich versteh nicht ganz, was Du damit meinst. Einspringen bedeutet für mich, dass man einen zusätzlichen Dienst übernimmt, der so nicht geplant war. Damit müsste man dann ja über die geplante Zeit hinaus arbeiten und diese Stunden, so die AZ Dokumentation denn im + ist, irgendwann wieder bekommen.

Ist das rechtens mit dem nach Hause schicken oder gibt es eine Beschäftigungspflicht? ich sehe den AG hier im Annahmeverzug weiterhin gibt es dieses Urteil:

BAG 1995: 3 AZR 399/94 => das ist die Mindestankündigungfrist.

Und ja, der BR muss das regeln, denn er ist bei Beginn und Ende der AZ zunächst mal in der Mitbestimmung, also auch bei Änderungen des Dienstplanes.

Und zu guter Letzt empfehle ich diese Lektüre: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf

G
gironimo

20.08.2013 um 14:55 Uhr

Vielleicht ist der BR nicht genug durchsetzungsfähig oder es fehlt an Konfliktbereitschaft und Schulung.

Specht noch mal mit dem BR - vielleicht durch Wortmeldungen in einer Betriebsversammlung. Ansonsten - im nächsten Jahr sind wahlen.

T
Teufel

20.08.2013 um 21:26 Uhr

Hallo.

Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer wenn diese bis 14 Uhr geplant sind ohne deren Einverständnis nicht früher nach Hause schicken, Gesetzlich geregelt nachzulesen unter annahmeverzug. Dies ist auch ein Punkt unserer b v , weil unser Chef das auch immer so gemacht hat. Wenn er nun jemanden heimschickt muss er trotzdem die zeit vergüten, obwohl der Mitarbeiter nicht da ist. Außer der Mitarbeiter erklärt sich freiwillig dazu bereit

G
ganther

20.08.2013 um 22:17 Uhr

@Teufel

wenn der BR aber mitspielt bleibt dem AN der Schnabel trocken

T
Teufel

21.08.2013 um 09:48 Uhr

Ja , ganther klar gibt's alles kenne ich auch . Aber Toninoel will ja helfen.

G
ganther

21.08.2013 um 14:27 Uhr

aber der BR muss sich sein Verhalten im Vorfeld anschauen. Da fällt das Kind doch regelmäßig in den Brunnen... Außerdem ist Toninoel ja nicht das Gremium sondern nur ein BRM

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