Erstellt am 30.09.2009 um 08:49 Uhr von Biggy
Edmond für die praktische Ausbildung ist der Betrieb zuständig, aber die Theorie ist dein Privatvergnügen. Das heißt alles was du für die Berufsschule machen musst in deiner Freizeit.
Was nicht bedeutet, dass man keine Fragen stellen darf im Betrieb um sich Infos zu holen.
Erstellt am 30.09.2009 um 17:09 Uhr von rainerw
Es macht aber Sinn, so wie wir es bei und im Betrieb praktizieren, mit dem AG ein Regelungsabsprache zu treffen das alle Auszubildende sich einmal in der Woche gemeinsam für zwei Std. zusammen setzen dürfen um zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Erstellt am 30.09.2009 um 18:58 Uhr von Biggy
rainerw dazu würde es einer Betriebsvereinbarung bedürfen oder zumindest einer Absprache mit dem Chef. Ich denke mit 2 Stunden Theorie in der Woche wird man keine Prüfung bestehen, was wiederum bedeutet man muss auch in seiner Freizeit lernen.
Also ich kann hier nur von der Ausbildung in der Pflege reden und da steht definitiv nicht im Ausbildungsgesetz, dass der theoretische Stoff im Betrieb beigebracht werden muss.
Erstellt am 30.09.2009 um 19:06 Uhr von rainerw
Erschlag mich nicht gleich. Bin ja ganz auf Deiner Seite. Eine BV denke ich mal muß es nicht gleich sein. Da reicht , So machen wir es bei uns, eine Regelungsabsprache. Das die Auszubildenden sich auch zu hause auf den Hosenboden setzen sollen ist auch unbestritten. Nur das zusatzliche zusammen lernen während der Arbeitszeit kann auch viel bewirken, untereinander stärken und von einander lernen.
Biste nun wieder lieb zu mir?
Erstellt am 30.09.2009 um 22:52 Uhr von Immie
...zum lernen für die praktische Arbeit...
das sollte dann der Arbeitsplatz sein. Ja, 8 Stunden.
...zum lernen für die Berufsschule...
wohl eher nicht.
...zum schreiben des Berichtsheftes...
ohne Frage.
Rainer, hier fragt jemand ob es ihm "zusteht".
Und das tut es wohl kaum.
Das es Sinn macht im Betrieb ergänzende Massnahmen laufen zu lassen, steht ausser Frage. Bei uns haben die Azubi auch ein mal die Woche 2 Stunden internen Unterricht.
Erstellt am 30.09.2009 um 23:00 Uhr von rainerw
Und ich habe aufgezeigt wie man es hinbekommen kann das es ihnen zusteht. Denn auch an einer Regelungsabsprache muß sich ein AG dann halten.
Wenn auch sie das schaffen könnte wäre es doch gut.
Wenn nicht, dann bin ich voll bei Dir: kein Anspruch
Erstellt am 30.09.2009 um 23:19 Uhr von Biggy
Aber rainerw ich bin doch immer lieb und da wir ja grundsätzlich der gleichen Meinung sind ist alles gut. :-)
Wenn in diesen zwei Stunden wirklich gelernt wird finde ich auch ist das eine gute Sache, aber grundsätzlich wollte ich nur klarstellen dass es keinen Rechtsanspruch dafür gibt.
So nun haben wir uns wieder alle lieb und können ruhig schlafen.
Erstellt am 06.07.2022 um 07:46 Uhr von berlin64
Ein Rechtsanspruch besteht nicht aber es macht schon Sinn die Azubis für die Prüfungen lernen zu lassen, weil wenn Sie durch fallen sollten und wiederholen, muss der Betrieb die Kosten (600-700€) für die Wiederholungsprüfung tragen. Also währe es ja im Sinne des Betriebes das der Azubi lernt um dann zu bestehen.
Erstellt am 06.07.2022 um 09:03 Uhr von Moreno
Na Berlin64 auf ein Datum sollte man vielleicht auch mal schauen!
Erstellt am 06.07.2022 um 10:58 Uhr von Gott