JAV Arbeit nach der Ausbildung?
Hallo zusammen,
ist nicht direkt der BR, sondern die JAV. Ich bin seit Mai diesen Jahres mit der Ausbilung fertig und wurde erstmal befristet bis Dezember übernommen, wobei es nach einer weiteren Verlängerung der Vertrages aussieht. Im Oktober stehen die nächsten JAV Wahlen an. Somit endet da auch die Amtszeit von meinen beiden Kollegen und mir. Unsere Ausbilderin und gleichzeitig auch stellv. Betriebsrätin hat mich gebeten, mich wieder aufstellen zu lassen, da sie mit meiner Arbeit zufrieden war. Wählbar bin ich, da ich gerade erst 19 geworden bin.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich es machen soll. Ich würde es gerne weitermachen, aber ich hab Angst dass es meine Arbeit beeinflusst oder dass andere Mitarbeiter "schlecht" über mich reden, wenn ich desöfteren mal weg bin und mich um die JAv Arbeit kümmern muss.
Vielleicht war ja schonmal jemand in der gleichen Situation und weiß Rat und kann bisschen erzählen, wie ihm es ergangen ist.
Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
lG, Kevin
Community-Antworten (5)
14.08.2008 um 10:49 Uhr
Hallo Tsubasa,
etwas mehr Mut und Zivilcourage ist gefragt. Es ist doch anerkennenswert, wenn man sich auch für andere einsetzen kann.
Es kann doch nicht der alleinige Sinn der JAV sein, sich nach der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag zu ergattern.
14.08.2008 um 11:05 Uhr
Es geht ja nicht darum, dass ich nur einen Vertrag ergattern wollte, den haben auch alle anderen Ex-Azubis erhalten! Und ich würde ja auch gerne weitermachen, weil mir die Arbeit Spaß macht, ich mich gerne für andere einsetze und stark mache, jedoch habe ich halt ein mulmiges Gefühl bei der Sache. Ist der Ausbildung konnte niemand etwas sagen, wenn wir den Arbeitsplatz verlassen haben, jedoch weiß ich nicht wie das dann bei meiner Abteilungsleiterin ankommt. Ich werde ja auch das Gespräch mit ihr suchen und darüber reden, jedoch wollte ich einfach mal nur hören, wie es bei den anderen so gelaufen ist.
14.08.2008 um 11:42 Uhr
Wieso hast Du nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf einen unbefristeten nach §78a BetrVG.
14.08.2008 um 18:54 Uhr
Ich weiß, aber unser Chef macht das nicht. Wurde von der alten JAV auch gegen geklagt, aber weil wirtschaftlich sieht es nicht gut aus und Gericht hat dem Chef nach etlichen Verhandlungen Recht gegeben. Und bei denen wurde der Vertrag nach einer Verlängerung nicht mehr verlängert. Also Arbeitslos. Deswegen hab ich dagegen nicht geklagt.
05.09.2008 um 12:54 Uhr
Also wenn Du mich fragst, wäre ich an deiner Stelle gar nicht so scharf auf einen neuen befristeten Arbeitsvetrag, sondern würde mich schleunigst nach ner neuen Stelle umsehen, als erstes kann es nicht sein, das man als JAVi seine Unbefristung einklagen muss und dann auch noch verliert und zweitens muss euer Betriebsklima richtig schlecht sein, wenn man Angst haben muss das man als ARBEITNEHMERVETRETER von Kollegen nicht akzeptiert wird.
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