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Anrechnung der JAV Zeit - in der Pflege?

F
Fightclub
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur Anrechnung von JAV-Tätigkeitszeiten. Während der Ausbildung im Pflegebereich muss man eine gewisse Anzahl von praktischen und theoretischen Stunden ansammeln um für das Examen zugelassen zu werden. Nun behauptet die Leitung der Pflegeschule die Zeiten, welche man für die JAV aufwendet werden zwar als Arbeitszeit angerechnet aber nicht in die oben genannte Pflichtzeit. Bei einer Woche Seminar würde das schon einiges ausmachen. Im BetrVG und KrPflG konnte ich dazu leider nichts finden...

8.65004

Community-Antworten (4)

W
Waschbär

19.12.2008 um 11:54 Uhr

@Fightclub,

Im Prinzip hat Sie recht, so mussten wir als BR unsren Sitzungstag Verlegen, damit die JAV Regelmässig teilnimmt, ansonsten hätte die Schule den Azubis diese Tage als "Fehltage" berechnet :-(

Beim Seninar allerdings halte ich es für fraglich und habe meine Zeifel, meine beiden waren grade auf Seminar da gab es keine Probleme wegen der Anrechung.

Ich gucke mal ob ich etwas in Richtung futter für dich finde .-)

K
Kölner

19.12.2008 um 13:13 Uhr

@waschbär Daran wäre ich auch interessiert. Ich dachte bisher nämlich, dass das ein echtes Risiko für eine JAV-Vertretung sei...

W
Waschbär

19.12.2008 um 13:34 Uhr

@ll,

ich frage die beiden JAVs selber mal .-)

G
Galaxy

19.12.2008 um 15:04 Uhr

@fightclub

das ist auch immer von der "Leitung" der Krankenpflegeschule abhängig. "Nette Schulleitungen" deklarieren Seminare von JAVlern als "Staatsbürgerkunde" und dokumentieren es dementsprechend. Dieses gilt für die theoretischen Stunden. Bei den Praxisstunden muss ja nur der Arbeitsnachweis erbracht werden, und wenn dort z.B. Spätdienst auf der Station XYZ vermerkt ist, kräht im nachhinein kein Hahn danach, ob der Gesundheits und Krankenpflegeschüler tatsächlich auf der Station war oder an der BR-Sitzung teilgenommen hat. Es ist wie im richtigen Leben, wo kein Kläger, da kein Richter..;-))

@waschbär bin auch am Ergebnis interessiert....

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