Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur Anrechnung von JAV-Tätigkeitszeiten. Während der Ausbildung im Pflegebereich muss man
eine gewisse Anzahl von praktischen und theoretischen Stunden ansammeln um für das Examen zugelassen zu werden. Nun behauptet
die Leitung der Pflegeschule die Zeiten, welche man für die JAV aufwendet werden zwar als Arbeitszeit angerechnet aber nicht in
die oben genannte Pflichtzeit. Bei einer Woche Seminar würde das schon einiges ausmachen. Im BetrVG und KrPflG konnte ich dazu leider nichts finden...