Hallo, ich habe folgende Frage:
Ein Azubi hat zwei Tage in der Woche Berufsschule. Der Schulunterricht dauert 6 Stunden und die Fahrt zum Betrieb 1,5 Std. mit Bus und Bahn. Also ist unser Azubi 7.5 Std. unterwegs. Nun besteht unsere Geschäftsleitung darauf, dass nach der Berufsschule der Azubi im Betrieb zu erscheinen hat und arbeitet. Zählt die Fahrzeit mit?
Gibt es ein Gesetz die das regelt?