Erstellt am 29.09.2009 um 07:52 Uhr von DonJohnson
Wie wird denn begründet, dass das nciht zusammen paßt? Ich sehe da keine Kollision...
Erstellt am 29.09.2009 um 07:55 Uhr von Dekkie
Es wird damit begründet, das es einen Interssenkonflikt geben kann zwischen den ureigensten Aufgaben des BR und des DAtenschutzbeauftragten, zumal ja der DS-Beauftragte direkt der Geschäftsleitung unterstellt sei.
Erstellt am 29.09.2009 um 08:02 Uhr von Immie
Der DS Beauftragte ist niemandem unterstellt.
Er arbeitet weisungsfrei und unabhängig von Vorgesetzten.
Erstellt am 29.09.2009 um 08:10 Uhr von DonJohnson
Ich sehe esw eigentrlich sogar so, dass ein BRM (wenn er dafür ausgebildet ist) sehr gut diesen Job ausüben könnte.
Erstellt am 29.09.2009 um 10:24 Uhr von derdermalwjlwar
Immie,
da liegst Du aber nicht ganz richtig. Der DS-Beauftragte ist sehr wohl er GL unter Unternehmensführung unterstellt. Lies mal 4f (3) BDSG.
Dekkie,
so einfach kann der DS-Beauftragte nicht abberufen werden. Eigentlich nach BDSG nur dann wenn er offensichtlich nicht über die erforderliche Fachkunde verfügt, oder sich etwas zuschulden kommen läßt, das eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Da müßte der AG also schon konstruieren, dass er bei der Bestellung nicht auf die sachlichen Voraussetzungen geachtet habe.
Der mögliche Interessenskonflikt ist kein Grund zur Entbindung von dieser Funktion. Das müßte sich der AG schon vorher überlegen.
Erstellt am 29.09.2009 um 10:32 Uhr von DonJohnson
wjl
Also ich sehe da nicht annähernd einen möglichen Interessenkonflikt...
Erstellt am 29.09.2009 um 10:47 Uhr von derdermalwjlwar
DJ,
das habe ich nicht behauptet, dass es den gibt. Wo liest Du das?
Den "möglichen Interessenskonflikt" sieht allenfalls der AG, weil er befürchten muss, dass der BR vor ihm über Datenschutzprobleme informiert ist. Das müßte er sich dann aber - wie gesagt - vor der Bestellung überlegen.
Erstellt am 29.09.2009 um 10:52 Uhr von DonJohnson
wjl
Habe deinen Satz:
*Der mögliche Interessenskonflikt ist kein Grund zur Entbindung von dieser Funktion. Das müßte sich der AG schon vorher überlegen.*
wohl falsch aufgefasst.
Im Sinne der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" und da der AG eventuelle Probleme ja bestimmt auch abgeschaft haben möchte, seh ich das als weniger problematisch an ;-)))
Erstellt am 29.09.2009 um 11:19 Uhr von Immie
@wjl
So ist nach § 4f Abs. 3 BDSG der Datenschutzbeauftragte auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei.
Es darf dem Datenschutzbeauftragten niemand vorschreiben, wie er seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter gestaltet und welche Vorgehensweise er bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften ins Auge fasst.
Auch darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Erstellt am 29.09.2009 um 12:09 Uhr von kriegsrat
interessenkollisionen könnte ich mir schon vorstellen
insbesondere wenn man ausschließen sollte, daß die zu kontrollierenden selbst die kontrolle übernehmen...
da der BR ebenfalls die aufgabe hat, den datenschutzbeauftragten zu kontrollieren, könnte die mitgliedschaft im gremium durchaus problematisch gesehen werden....
allerdings kann man unter berücksichtigung des § 78 BetrVG auch nicht grundsätzlich eine berufung eines br-mitglieds als datenschutzbeauftragten ausschließen.....
ich weiß aber nicht, ob sich der betroffene BR damit einen gefallen tut, datenschutzbeauftragter bleiben zu wollen
der AG hat wohl in erster linie die befürchtung, daß der DSB aufgrund seiner umfangreichen zugangsberechtigung an informationen herankommen könnte, die auch evtl. den BR interessieren könnte, obwohl er sie in seiner funktion als DSB nicht weitergeben dürfte..........
auch ein problem für den, der die dopelfunktion besetzt....
Erstellt am 29.09.2009 um 12:20 Uhr von DonJohnson
Nee kriegsrat, das sehe ich nciht so...
Erstellt am 29.09.2009 um 12:25 Uhr von rainerw
Dann würde ich den AG mal fragen, wo genau er denn das Problem sieht.
Bei dieser Frage würden meine Ohren dan von meinen Mundwinkel besuch kriegen und der AG würde bestimmt in Erklärungsnot kommen.
Erstellt am 29.09.2009 um 14:02 Uhr von derdermalwjlwar
Immie,
ich habe ja auch nur den ersten Teil Deiner ersten Antwort als unrichtig bezeichnet.
Natürlich ist er unabhängig und weisungsfrei in dieser Funktion, aber er hat selbst nicht durch die Funktion Weisungsrecht, und daher ist es zwingend erforderlichlich, dass der (obersten) Leitung unterstellt ist, denn irgendjemand muss ja Abhilfe schaffen wenn er Mißstände findet.
Erstellt am 29.09.2009 um 14:07 Uhr von kriegsrat
an herrn dj, vorsitzenden des vereins "betriebsräte in not "
"Nee kriegsrat, das sehe ich nciht so..."
dachte ich mir schon...;-)))
Erstellt am 29.09.2009 um 14:21 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Also dir als aufmerksamen Leser sollte eigentlich aufgefallen sein, dass ich das nicht wirklich Federführend machen möchte, nur soviel zu deiner Anrede... ;-)))
Aber ist doch richtig schön, dass wir wiedermal unterschiedlicher Meinung sind...
Also, das was rainer schrieb war der Ansatz...
Der DSB arbeitet doch mit dem Gremium eh zusammen. Sollte es datenschutztechnische Probleme geben, muß das eh der BR wissen. Also da erstmal keinerlei Kollision mit der Zuständigkeit. Und auch wenn man davon ausgeht, dass der AG halt nciht vertrauensvoll mit dem Gremium zusammenarbeitet, versucht es doch das Gremium eigentlich schon. Sollte der DSB also durch seine Tätigkeit an Dinger "heran kommen" die ihn nichts an gehen (nur was sollte das sein...), warum unterstellst du diesem dann, dass er nicht loyal sein könnte?
Ne ne ne, ich sehe es wirklich so, dass man in einem solchen Fall nciht den Bock zum Gärtner macht...
Auch eine Interessenkollision des Gremiums als solches, oder aber des DSB kann ich nicht erkennen.
Versuche es mir zu erklären, vielleicht sehe ich das dann ja sogar ein. Also ich denke man kann nciht behaupten, dass ich beratungsresistent bin ;-)))
Erstellt am 29.09.2009 um 14:35 Uhr von rainerw
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn ein Systemadmin, der ja auch an Programmen arbeitet und ausarbeitet, als Datenschutzbeauftragter tätig wäre dann würde ich Probleme sehen aber bei einem BRM sehe ich das anders.
Dürfte dann ein Schichtleiter der auch BRM ist nicht auch im Interssenkonflikt stehen?
Und spinnen wir mal weiter; wenn dieser auch noch als Sicherheitsbeauftragter eingesetzt wird.?
Erstellt am 29.09.2009 um 14:41 Uhr von DonJohnson
Ich denke jede Pauschalisierung ist hier falsch. Das mit dem Admin hatten wir hier schon mal. Auch ich sehe es so, dass diese Konstellation Probleme hervorrufen könnte (die mit dem Admin), ABER: wer der sehr AN freundlich und dem BR gutgesonnen wäre, hätte auch das so seine Reize. Also unserem Admin würde ich den Job echt "anvertrauen". ;-)))
Erstellt am 29.09.2009 um 15:42 Uhr von kriegsrat
an herrn dj, vorsitzender des komitees "forumtreff"
wenn du die problematik mit der br-brille auf der nase betrachtest, hast du wohl recht....
(nicht das jetzt mit dem admin, da sind wir, glaube ich einer meinung)
rainer,
auch schichtleiter haben so ihre (interessenkonflikt-)probleme, wenn sie gleichzeitig BR sind
spreche da aus eigener erfahrung.....
Erstellt am 29.09.2009 um 15:49 Uhr von DonJohnson
Jo, die Anrede gefällt mir bis auf "an herrn" schon besser ;-))) Leider mußte ich hören, dass du wegen der großen Entfernung nicht kommen möchtest, was m.E. sehr schade, aber doch irgendwie verständlich ist...
Nun, kannste dir ja noch mal überlegen ;-)))
Aber wegen dieser Frage sehe ich, dass wir dann einer Meinung sind. Klar muß ich das aus der BR Brille betrachten... Wir sind hier doch alle welche ;-)))