Erstellt am 07.02.2012 um 07:33 Uhr von gironimo
Das sind zwei verschiedene Positionen, Willst Du als BR Dich nur dem Thema Datenschtz nähern, weil dies ein Thema für die BR-Arbeit ist? Dann - ja - an und abmelden und die notwendige Zeit nutzen.
Wenn aber "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter" hat dies nichts mit der eigentlichen BR-arbeit zu tun. Hierfür muss Dir der AG (Sofern er Dich erwählt) die notwendige Zeit einräumen.
Erstellt am 07.02.2012 um 12:33 Uhr von Skyline
Nein , ich bin kein Datenschutzbeauftragter.
In unseren Betrieb soll es in Zukunft einen geben. Wollte mich darüber mal schlau machen.
Wie weit hat der BR Mitbestimmungsrecht?
Was ist wenn die GL einen Mitarbeiter vorsieht der in der EDV Abteilung bei uns ist?
MfG