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"Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat"

S
Skyline
Jan 2018 bearbeitet

Würde gerne für mich

"Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat" für mich verinnerlichen.

Lesen ect. Fragen hier stellen usw.

Wie geh ich als BRM damit um?

Zeitlich ? Anmelden , abmelden oder sonstiges.

MfG

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.02.2012 um 08:33 Uhr

Das sind zwei verschiedene Positionen, Willst Du als BR Dich nur dem Thema Datenschtz nähern, weil dies ein Thema für die BR-Arbeit ist? Dann - ja - an und abmelden und die notwendige Zeit nutzen.

Wenn aber "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter" hat dies nichts mit der eigentlichen BR-arbeit zu tun. Hierfür muss Dir der AG (Sofern er Dich erwählt) die notwendige Zeit einräumen.

S
Skyline

07.02.2012 um 13:33 Uhr

Nein , ich bin kein Datenschutzbeauftragter.

In unseren Betrieb soll es in Zukunft einen geben. Wollte mich darüber mal schlau machen.

Wie weit hat der BR Mitbestimmungsrecht?

Was ist wenn die GL einen Mitarbeiter vorsieht der in der EDV Abteilung bei uns ist?

MfG

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