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Datenschutzbeauftragter

M
markusmarkus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen

Aufgrund von Recherchen haben wir festgestellt, dass wie im Bundesdatenschutzgestetz vorgeschrieben von unserem Arbeitgeber nie ein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde.

In einem Monatsgespräch haben wir den Arbeitgeber darauf hingewiesen. Der Arbeitgeber hat sich mit dem Vorhaben die Angelegenheit zu prüfen nun dem Thema vorerst abgewendet.

Wir haben nun Sorge, dass auch dieses Thema auf die "Lange Bank" geschoben wird.

Gibt es Möglichkeiten über höhere Organe oder Ämter Druck auszuüben.

Über Tips bin ich dankbar.

Grüße

Markus

1.84806

Community-Antworten (6)

K
Kurzarbeiter

15.08.2011 um 19:46 Uhr

Erklärt dem AG einmal folgendes:

Der betriebliche DSB ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit der nicht öffentlichen Stelle zu bestellen. Wird der Datenschutzbeauftragte vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig bestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/datenschutzbeauftragter/

Also, macht dem AG klar, wenn er nicht unverzüglich hier seiner Frist nichtnachkommt, der BR dann sich an die zuständige Behörde wenden würde.

K
Kölner

15.08.2011 um 22:57 Uhr

@markusmarkus Braucht Ihr denn überhaupt einen DSB?

M
markusmarkus

15.08.2011 um 23:24 Uhr

Wir hatten das Problem dass das Diensthandy eines BR-Kollegens vor dem Urlaub eingezogen wurde. Danach hatten wir Sorge dass die normalerweise verschlüsselte Anruferliste nun einsehbar ist. Bzw. könnte der Arbeitgeber das Handy eingeschaltet lassen und beispielsweise ein Anrufer der sich an den Arbeitgeber wendet und dort das BR Mitglied am Telefon erwartet nicht merkt dass der AG am anderen Ende der Strippe ist.

Im Grunde denke ich ist es immer sinnvoll da wir sehr viele Arbeitsplätze mit PC, Internetzugang und Emailaccount haben und unser AG schon öfter durch sehr dubiose am Rande der Legalität liegenden Handlungen aufgefallen ist.

Wie siehst du das denn?

K
Kölner

15.08.2011 um 23:35 Uhr

@markusmarkus Das ist nix für den DSB sondern für § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG

D
Datenschützer

16.08.2011 um 16:43 Uhr

Hallo markusmarkus,

bei der Masse der elektronischen Speichermedien solltet ihr schnellstmöglich reagieren. Ein guter DSB kann Euch (dem BR) sehr nützlich sein.

D
DonJohnson

16.08.2011 um 16:46 Uhr

und ich frage mich die ganze Zeit warum mrkusmarkus das noch wissen mlchte, wenn man sich so folgenden Fred durchliest...

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=41001&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

ach ja, Datenschützer, sicherlich hast du Recht, nützlich ist der immer bzw sollte er sein, das ändert aber ncihts an der Tatsache, dass der BR das Problem über eine BV regeln sollte - das hat mit dem DSB echt nicht wirklich was zu tun...

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