Regelung über die Zusammenarbeit Betriebsrat - Datenschutzbeauftragte?
Hallo Kollegen! Wof finde ich, wie die Form der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter geregelt ist? Hintergrund: Wir möchten gern die Datenschutzbeauftrage zu einer Sitzung einladen. Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass die Einladung über seinen Tisch zu laufen hat und nicht direkt erfolgen kann. Ich finde nur den § 80 ....hat der Arbeitgeber im sachkundige Arbeitnehmer als Auskunfspersonen zur VErfügung zu stellen. Der Arbeitgeber stellt sich auf den Standpunkt, dass immer wenn der Betriebsrat jemanden aus dem Betrieb zu einem Gespräch einladen will, die Einladung über seinen Tisch geht. Eigenartiger Weise gibt es bei externen, selbst wenn es Geld kostet, überhaupt kein Problem. Wie wird bei euch damit umgegangen?
Community-Antworten (2)
08.06.2007 um 10:33 Uhr
Guten Morgen,
wo bitte ist für Euch denn das Problem? Der AG erfährt doch eh dass die Datenschutzbeauftragte (muss sich ja schließlich von der Arbeit abmelden) bei Euch ist. Also einfach die Einladung über den AG aussprechen und fertig. Interessant wird es doch nur wenn er, der AG, Euch ein Gespräch mit der Datenschutzbeauftragten verweigert. Zur Not kann man Kleinigkeiten zum Datenschutz doch auch per Telefon erfragen.
Gruß Der-Orion
08.06.2007 um 11:44 Uhr
Moin unwissenderBR, wenn der Datenschutzbeauftragte für Euch als Sachverständiger arbeitet oder regelmäßig über seine Tätigkeit berichtet, ist er in seiner Eigenschaft weisungsfrei. Ich würde den AG die Einladung als Kopie zukommen lassen.
Einer Abmeldung des bDSB kommt nur in Betracht, wenn es sich nicht um einen externen Beauftragten handelt....
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