Hallo Kollegen!
Wof finde ich, wie die Form der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter geregelt ist? Hintergrund: Wir möchten gern die Datenschutzbeauftrage zu einer Sitzung einladen. Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass die Einladung über seinen Tisch zu laufen hat und nicht direkt erfolgen kann. Ich finde nur den § 80 ....hat der Arbeitgeber im sachkundige Arbeitnehmer als Auskunfspersonen zur VErfügung zu stellen. Der Arbeitgeber stellt sich auf den Standpunkt, dass immer wenn der Betriebsrat jemanden aus dem Betrieb zu einem Gespräch einladen will, die Einladung über seinen Tisch geht. Eigenartiger Weise gibt es bei externen, selbst wenn es Geld kostet, überhaupt kein Problem. Wie wird bei euch damit umgegangen?