Hallo ,
Ich habe eine spezielle Frage :
Wir der Betriebsrat haben mit unserem Chef leichte Sondierungsgespräche bezüglich eines Datenschutzbeauftragten geführt . Wir haben eine komplexe neue Betriebssoftware erhalten und wir sehen die Wahrung des Datenschutzes nur gewährleistet wenn diese überwacht wird. Intern haben wir uns bereits erkundigt ob es gute Präferenzen für eine externe Lösung geben kann . Nun hat uns unser Chef mit einer Personalie überrascht . Er möchte den Posten intern besetzen und zwar mit einer leitenden Person aus der Buchhaltung .Hier sehen wir eine Befangenheit , Interessenkonflikt für diese Aufgabe .
Wir wissen natürlich das dies eine personelle Einzelmassnahme ist deren Zustimmung des Betriebsrates bedarf . ( Paragraf 87 BetrVG ) Wir wissen nicht wie wir das weiter begründen könnten . Hat hier jemand Tipps wie diese Personalie für unser aller Interesse besetzt werden kann ??
MfG
Uwe