Erstellt am 26.09.2009 um 18:14 Uhr von Biggy
Nein Thunder kannst du nicht.
Angestellte sind auch Mitarbeiter und können sowohl BR werden wie auch wählen.
Was ein leitender Angestellter ist bestimmt der Wahlvorstand. Um als leitender Angestellter eingestuft werden zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Vorarbeiter oder ein Bereichsleiter ist noch lange kein leitender Angestellter.
Leitender Angestellter nach Betriebsverfassungsgesetz
Nach dem § 5 (3) Betriebsverfassungsgesetz ist ein leitender Angestellter,
„wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.“
Nach § 5 (4) nach (3) Nr. 3 ebenfalls leitender Angestellter
„ist im Zweifel, wer
aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.“
Angestellte Wirtschaftsprüfer gelten als leitende Angestellte nach § 45 S. 2 WPO
Nach § 45 S. 2 WPO gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Entsprechende Aussagen, dass auch angestellte Steuerberater, angestellte Rechtsanwälte oder angestellte Ärzte automatisch als leitende Angestellte gelten, gibt es nicht.
Der Status des leitenden Angestellten bei angestellten Wirtschaftsprüfern bedeutet, dass für den angestellten Wirtschaftsprüfer diverse Arbeitnehmerrechte (wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen) nicht mehr gelten.
Angestellte Wirtschaftsprüfer sind damit unabhängig von den allgemeinen Kriterien nach § 5 Abs. 3 BetrVG leitende Angestellte.
Ob § 45 S. 2 WPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird im Moment vor deutschen Arbeitsgerichten geklärt. Es ist aktuell ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht sowie vor einem Landesarbeitsgericht anhängig.
Lies dich mal durch Thunder.
Erstellt am 26.09.2009 um 21:03 Uhr von nicoline
Thunder
*Hier nun die Frage kann ich gegen diese Liste der Aufgestellten einspruch anmelden weil dieser besagte ja immerhin in einer leitenden Position ist.*
Wie meine Vorrednerin schon ausführlich geschrieben hast, noch mal zur Bestätigung ihrer Worte:
Nein, kannst Du nicht, leitende Position bedeutet nicht automatisch Leitender Angestellter!
Aber wie schon in Antwort 36 auf Deine letzte Frage, kann ich Dir nur noch mal empfehlen, mach eine eigene Liste auf und hol Dir Hilfe bei der Gewerkschaft.