kann eine BR Wahl immer wieder mal für unkrorrekt erklärt werden,
eine Anfechtung wurde nicht vorgenommen, eine Nichtigkeit wurde nicht festgestellt. Aber für Nichtigkeit gibts ja wohl keine Fristen... naja zählt es hier als Nichtigkeitsgrund dass der AG nach der Wahl erst recht spät über das Wahlergebnis informiert wurde?
( Das ist aber mittlerweile mit dem dazugehörigen Bedauern betreff der Verspätung erfolgt)