W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leitende Angestellte - nur der Wahlvorstand darf Einspruch erheben?

C
carsten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zum vorrigen Beitrag: heißt das, das nur der Wahlvorstand Einspruch erheben darf?

99201

Community-Antworten (1)

D
derdermalwjlwar

03.03.2010 um 18:33 Uhr

Wieso stellst Du eigentlich mehrfach die gleiche Frage?

Ihre Antwort