Hallo zusammen,

bei uns werden derzeit Betriebsratswahlen nach einer Wahlanfechtung durchgefuehrt.

Bei den letzten Wahlen stand ich noch auf der Waehlerliste, diesmal ist der Wahlvorstand allerdings der Meinung mich den Leitenden Angestellten zuzuordnen, obwohl sich an meiner Taetigkeit in den letzten 8 Jahren (letzte Wahl war Mai 2022) rein gar nichts geaendert hat.

Der Vorsitzende hat nur diesmal eine Mehrheit im Wahlvorstand und versucht nun offenbar unliebsame potentielle Gegenkandidaten zu verhindern, nachdem man die Wahl seit April bis jetzt verschleppt hat um im Amt zu bleiben (der WV Vorsitzende ist auch BR Vorsitzender).

Im vorletzten Gremium war ich Ersatzmitglied ebenso wie der jetzige WV Vorsitzende und damals gab es schon Streit darueber ob er fuer ein ausgeschiedenes BRM nachrueckt oder ich, weil ich seiner Meinung nach ein Leitender Angestellter sei. Der BR folgte seiner Argumentation damals letzendlich nicht.

Ich arbeite als Stellvertretender Betriebsleiter in einem Betrieb mit ca. 140 Mitarbeitenden. Ich habe weder Prokura, Generalvollmacht, Befugnis eigenstaendig einzustellen oder zu kuendigen, darf keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. Darueberhinaus war ich bei den letzten Wahlen nicht den Leitenden Angestellten zugeordnet (und es hat sich wie gesagt auch rein gar nichts geaendert), auf dieser Leitungsebene sind nicht ueberwiegend Leitende Angestellte beschaeftigt, ich verdiene auch deutlich weniger als z.B. mein direkter Vorgesetzter, der ein Leitender Angestellter sein koennte, und deutlich unter dem Dreifachen der Bezugsgroesse nach §18 SGB IV.

Der WV handelt hier rein nach subjektivem Empfinden. Bei der WV Schulung wurde diese Thematik offenbar direkt angesprochen und der Schulungsleiter (Fachanwalt) folgte seiner Argumentation nicht.

Meine Nichtaufnahme auf die Waehlerliste wirkt sich darueberhinaus auf die Verteilung des Minderheitsgeschlechts (Maenner) aus.

Einspruch gegen die Waehlerliste habe ich eingereicht, dieser wurde abgelehnt.

Wie ist jetzt das weitere Vorgehen? Gibt es nur den Weg der Anfechtung nach der Wahl? Oder kann ein Gericht die Wahl abbrechen und die Zuordnung korrigieren?

Ich hatte eigentlich nicht vor zu kandidieren, aber das Gebaren des WV hat mich zumindest zum Nachdenken verleitet.

Vielen Dank.

Dominik