Erstellt am 12.10.2006 um 14:54 Uhr von Kölner
@greenhorn2
Vorschlag...
"Sehr geehrter Hr. Schmu,
nach Prüfung Ihres Einspruch gg. die Wählerliste in Bezug auf den Status ltd. Angestellter von Herrn Unerbittlich, teilen wir Ihnen folgendes mit:
In der Sitzung des WV vom 09.10.06 hat der Wahlvorstand beschlossen, Herrn Unerbittlich als ltd. Angestellten gemäß § 5 Abs. 3+4 BetrVG einzustufen.
mfg
Grün-HinterdenOhren"
Fertig!
Erstellt am 12.10.2006 um 15:14 Uhr von Ramses II
"Einspruch"? "Einspruch"?
Wo bitte geht es hier um einen Einspruch?
Sofern kein Sprecherausschuss besteht erstellt der WV die Wählerliste und fertig.
Wenn man ganz lieb und großzügig und vertrauensvoll sein will, dann schreibt man vielleicht noch eine kurze E-Mail, dass man den Herrn X als Leitenden Angestellten eingestuft hat.
Und auch wenn der WV hierüber einen "Beschluss" gefällt hat, so hat er doch "festgestellt" dass Herr XY Leitender Angestellter ist und hat es nicht "beschlossen".
Erstellt am 12.10.2006 um 19:26 Uhr von Kölner
@Ramses II
Stattgegeben Euer Ehren.