Erstellt am 23.09.2009 um 10:29 Uhr von DonJohnson
Der BR hat hier ein Zustimmungsverweigerungsrecht. Das heißt also ja er stimmt der personellen Einzelmaßnahme zu, oder er verweigert die Zustimmung. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind abschließend in § 99 Abs 2 festgelegt.
Erstellt am 23.09.2009 um 10:43 Uhr von MicBR
@Blixa
Warum möchte die GF die befristeten Arbeitsplätze verlängern (weitere Befristung oder unbefristet?). Eigentlich sollte der Betriebsrat doch froh über jeden Arbeitsplatz sein der nicht abgebaut wird?!
Verstehe ich nicht so richtig, viell. kannst Du das mal ein wenig erläutern.
Gruß
Mic
Erstellt am 23.09.2009 um 10:47 Uhr von Blixa
Wir arbeiten im Augenblick kurz und es wird befürchtet, dass MA ohne Befristung ausgestellt werden könnten, wenn wir die befristeten verlängern. Die Veträge sollen nach Wunsch der GL teilweise weiter befristet werden ( wo möglich) bzw. unbefristet verlängert werden. Eine der betroffenen hat z.B. bei uns gelernt, wurde danach befristet und soll jetzt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.
Erstellt am 23.09.2009 um 10:59 Uhr von McDeere
@Blixa
Wenn ihr der Maßnahme nicht zustimmt, solltet ihr -so wie du es angedeutet hast- unter Bezugnahme des § 99 Abs. 2 Ziffer 3 begründen. So konkret wie möglich, damit es schlimmsten Falls im Zustimmungsersetzungsverfahren hält.
@MicBR
Ich glaube, Blixa hat Angst davor, daß der AG eine Leistungsauslese nach dem Ende der Kurzarbeit durchführt.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:03 Uhr von Blixa
Eigentlich suche ich nach einem Grund gegen die Entscheidung des Gremiums, da ich die Befristeten gerne behalten würde. Die Stimmverteilung war auch merkwürdig. 7 Mitglieder, 2 für die Verlängerung, 2 dagegen, 3 Enthaltungen.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:05 Uhr von MicBR
@MCDeere
also wenn, dann könnte es ja nur um spätere betriebsbedinget Kündigungen gehen und da findet ja bekanntlich eine Sozialauswahl statt. Da wären die zuletzt eingestellten eh als erste weg. Ich rette doch keine Arbeitsplätze in dem ich sie selber vorher abbaue. Das ist ja wie von der Klippe springen weil ich Angst vorm sterben habe. *kopfschüttel
Erstellt am 23.09.2009 um 11:17 Uhr von MicBR
@Blixa
ich würde den Kollegen mal erklären wo der Sinn der KUA liegt. Es handelt sich um ein Mittel um Arbeitsplätze zu erhalten!! Zudem möchte euer Arbeitgeber ja nicht neu eintellen, sondern MA weiter behalten. Das sollte euch erstmal zeigen, dass recht zuversichtlich in die Zugunft geschaut wird!
Das zu verhindern, nur damit der eine oder andere weniger KUA-Stunden hat halte ich für fatal und eher unsozial oder zumindest unsolidarisch.
Gruß
Mic
Erstellt am 23.09.2009 um 11:18 Uhr von McDeere
@MicBR
Ja natürlich ist die Sozialauswahl durchzuführen. Aber hier sind vielleicht auch die bedenken des BR, vielleicht gibt es unbefristete Mitarbeiter, die schlechtere Sozialdaten haben, als die die entfristet werden sollen. Die Befristungen liefen evtl. schon 2 Jahre.
Es ist die Frage, ob der Beschluß für die Zustimmungsverweigerung überhaupt reicht. Da unentschieden.
@Blixa
Dann dreh die Sache um und versuch deinen Kollegen zu erklären, daß keine Besorgnis für die Unbefristeten nach der KA bestehen, bspw. weil die Entfristeten nicht mit den anderen vergleichbar sind.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:20 Uhr von DonJohnson
Ich bin da grundsätzlich MicBR´s Meinung. Ich kann mir auch nciht vorstellen, dass sollte der AG hier die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen, dieser kein Recht bekommt. Der AG wird argumentieren, dass die Zeiten bestimmt besser werden und er dann dieses Personal benötigt...
Sag mal, könntest du mal bitte den genauen Wortlaut des Beschlusses mitteilen? Das wäre bei dem Abstimmungsergebnis nämlich durchaus interessant... ;-)))
Nachtrag:
*Es ist die Frage, ob der Beschluß für die Zustimmungsverweigerung überhaupt reicht. Da unentschieden.*
Tut mir ja Leid Kollege, aber ein Unentschieden sehe ich hier überhaupt nicht
Erstellt am 23.09.2009 um 11:22 Uhr von Blixa
Das ist der Wortlaut:
Begründung: Die schlechte wirtschaftlichen Lage und die Beantragung der GF auf Weiterverlängerung der Kurzarbeit in unserem Hause.
Vielen Dank übrigens für eure Beiträge, ist echt sehr konstruktiv.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:24 Uhr von MicBR
@McDeere
müsste man bei einer solchen Denke nicht grundsätzlich gegen Einstellungen sein? Die Gefahr besteht ja immer, dass Entlassungen anstehen. Ich halte das für einen ganz falschen Ansatz.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:25 Uhr von DonJohnson
@Blixa
Nein der Wortlaut des Beschlusses... Was wurde zum Beschluß vorgelegt?
Erstellt am 23.09.2009 um 11:25 Uhr von McDeere
In der Tat, kannst du die genau Formulierung des Beschlusses schicken?
Denn das was du da geschrieben hast dürfte für eine Verweigerung nach § 99 Abs. 2 nicht ausreichen.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:31 Uhr von DonJohnson
@Mc Deere
Das interressiert mich nciht mal...
was fragte der BRV?
- Soll das abgelehnt werden...
oder
- Soll das angenommen werden?
Erstellt am 23.09.2009 um 11:36 Uhr von Blixa
Das ist in der Tat der Wortlaut. Der Beschluss wurde erst gestern gefasst und die GL geht ihn sicher an...
Der BRV fragt immer die gleichen Fragen:
- wer ist dafür?
- wer ist dagegen?
- wer enthält sich?
Erstellt am 23.09.2009 um 11:37 Uhr von pitsieben
@ alle,
der Antrag der GF ist abgelehnt, weil bei der Abstimmung (2 dafür, 2 dagegen, 3 Enthaltungen) nicht die Mehrheit der anwesenden BRMtgl. mit ja gestimmt haben.
Die GF hat nun 4 Möglichkeiten:
1. Sie verzichtet auf die Maßnahme
2. Sie beharrt auf der Maßnahme, wartet aber die Zustimmung des Arbeitsgerichtes ab.
3. Sie führt die Maßnahme vorläufig nach § 100 BetrVG durch
4. sie führt die Maßnahme durch, ohns das Verfahren nach § 100 einzuleiten.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:38 Uhr von MicBR
DonJohnsons Frage ist natürlich entscheidet dafür wie die Enthaltungen zu werten sind.
Zudem denke ich, dass eine so magere Begründung eh nicht lange vor dem ArbG hält. Da müsste dann schon konkret erläuter werden warum der BR z.B. nach §99 Abs.2 Pkt 3 befürchtet das MA ihren Arbeitspl. verlieren könnten......
Erstellt am 23.09.2009 um 11:47 Uhr von McDeere
Sehe ich auch so. Der Beschluß wird einer Überprüfung mit der Begründung nicht stand halten. Bleibt letztlich die Frage, wie geht der AG damit um.
Erstellt am 23.09.2009 um 11:54 Uhr von DonJohnson
@pitsieben
Du bist mutig...
Was ist wenn der BRV folgendes gefragt hat:
Wer ist dafür dass der Antrag der GL abgelehnt wird...
Dann sieht das mit dem Beschluß sogar ein klein wenig anders aus...
Erstellt am 23.09.2009 um 11:57 Uhr von McDeere
Habe noch mal zur Abstimmung nachgedacht.
Auf die Gefahr hin, daß ich wieder prügel bekomme. Der BR muß ordnungsgemäß verweigern.
Wird der Maßnahme zugestimmt? 2 dafür, 2 dagegen, 3 enthalten = Zustimmung zur Entfristung
Wird der Maßnahme nicht zugestimmt? 2 dafür, 2 dagegen, 3 enthalten = Verweigerung der Zustimmung zur Entfristung, Problem: keine ordnungsgemäße Begründung
Fragt, der BRV nicht expliziet, ob der Maßnahme nicht zugestimmt wird, sondern legt nur den Antrag des AG zur Entfristung/Einstellung vor, war die Frage: ob der Maßnahme zugestimmt wird.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:04 Uhr von DonJohnson
@McDeere
Schaust du hier: § 33 Abs 1 BetrVG
Wird der Maßnahme zugestimmt? 2 ja 2 nein 3 enth. = Zustimmung verweigert
Wird der Maßnahme nicht zugestimmt? 2 ja 2 nein 3 ent. = Zustimmung gegeben
Erstellt am 23.09.2009 um 12:06 Uhr von pitsieben
@ alle,
Blixa schrieb:
"Die Geschäftsführung würde die Verträge gerne verlängern,............
und weiter
Der BRV fragt immer die gleichen Fragen:
- wer ist dafür?
- wer ist dagegen?
- wer enthält sich?"
Bei 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ist bei einen 7er-BR der Antrag abgelehnt.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:09 Uhr von DonJohnson
@pitsieben
Durch die vermutlich hitzige Diskussion, könnte der BRV durchaus anders gefragt haben. Und nur um da sicher zu gehen, wäre interessant wie bzw was gefragt wurde...
Erstellt am 23.09.2009 um 12:13 Uhr von MicBR
Eine ordendliche Beschlussfassung sollte doch eher so aussehen:
der BR fasst den Beschluss der geplanten Einstellung von Frau xxx aus folgendem Grund zu widersprechen...............
Abstimmung
Wer ist für den Beschluss?
Wer ist gegen den Beschluss?
Wer enthält sich?
Dann ist der Beschluss angenommen oder halt nicht
und das für jeden Vertrag der verlängert werden soll einzeln.
Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 23.09.2009 um 12:14 Uhr von McDeere
Fitting § 99 Rn 221: "Ob der BR die Zustimmung verweigern will, hat er gemäß § 33 nach pflichtgemäßen Ermessen zu beschließen."
Meines Erachtens ist das die Ausgangssituation. Denn Stimmt der BR nicht ausdrücklich in der Wochenfrist zu (bsp. Schweigen), ist die Zustimmung zur Maßnahme erteilt.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:23 Uhr von DonJohnson
@McBR
Das siehst du ganz richtig...
In der so von dir gestellten Frage, erteilt der BR die Zustimmung zur geplanten Einstellung
Wenn der Beschluß aber lauten würde:
der BR fasst den Beschluss der geplanten Einstellung von Frau xxx zuzustimmen...
würde das bei diesem hier mitgeteilten Abstimmungsergebnis bedeuten, das Zustimmung als verweigert gilt...
@McDeere
*Denn Stimmt der BR nicht ausdrücklich in der Wochenfrist zu (bsp. Schweigen), ist die Zustimmung zur Maßnahme erteilt.*
Also, verweigert der BR die Zustimmung innerhalb der Wochenfrist nciht, gilt die Zustimmung als erteilt... so heißt es richtig. Das hat aber mit dieser Ausgangslage ncihts zu tun. Wir können noch immer nciht sageen, was jetzt genau beschlossen wurde...
Erstellt am 23.09.2009 um 12:35 Uhr von MicBR
@DonJohnson
ich denke wir sind uns einig.
Das ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass eine Beschlussfassung richtig vorbereitet, eindeutig formuliert und keine Fragen offen lassen sollte. Denn sonst hält sie im Ernstfall eh keiner Überprüfung stand und man kann gleich die Frist verstreichen lassen.
Gruß
MicBR
Erstellt am 23.09.2009 um 12:46 Uhr von DonJohnson
@MicBR
Oh ja, das sind wir. Darum auch meine penetrante Fragerei diesbezüglich. Oft wird eine Beschlußfassung doch sehr lasch gemacht - mit allem was dazu gehört.
Auch diese Zustimmungsverweigerung ist nicht so, dass sie rechltich haltbar ist. Besonders tragisch finde ich das, weil man dem AG zugespielt hat. Auf der nächsten Betriebsversammlung kann er jetzt gut und richtig sagen: Der BR wollte die Verlängerungen verhindern. Ich mußte vor Gericht gehen und habe gewonnen und konnte diese MA weiter beschäftigen...
Das finde ich das tragische...
Erstellt am 23.09.2009 um 12:56 Uhr von MicBR
@DonJohnson
wir haben hier kürzlich einer Kündigung widersprochen - der Kollege wurde trotzdem gekündigt - nun läuft KSch-Klage. der AG Anwalt hat unsere Beschlussfassung in Frage gestellt. Der Anwalt des gekündigten Kollegen war sichtlich überrascht und erleichtert, dass wir keinen Formfehler gemacht haben und sagte mir, das dieses aus seiner Erfahrung eher selten so ist. Das hat mir ganz schön zu denken gegeben...