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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge - ein muss?

B
blixa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns gibt es einige befristete Arbeitsverträge, die demnächst auslaufen. Die Geschäftsführung würde die Verträge gerne verlängern, der Betriebsrat ist aber wegen der momentan schlechten wirtschaftlichen Lage nicht einverstanden. Als weiteren Grund gibt er an, dass MA aus anderen Bereichen diese Posten besetzen könnten. Muss der BR der Verlängerung überhaupt zustimmen?

10.793029

Community-Antworten (29)

D
DonJohnson

23.09.2009 um 12:29 Uhr

Der BR hat hier ein Zustimmungsverweigerungsrecht. Das heißt also ja er stimmt der personellen Einzelmaßnahme zu, oder er verweigert die Zustimmung. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind abschließend in § 99 Abs 2 festgelegt.

M
micBR

23.09.2009 um 12:43 Uhr

@Blixa

Warum möchte die GF die befristeten Arbeitsplätze verlängern (weitere Befristung oder unbefristet?). Eigentlich sollte der Betriebsrat doch froh über jeden Arbeitsplatz sein der nicht abgebaut wird?!

Verstehe ich nicht so richtig, viell. kannst Du das mal ein wenig erläutern.

Gruß

Mic

B
blixa

23.09.2009 um 12:47 Uhr

Wir arbeiten im Augenblick kurz und es wird befürchtet, dass MA ohne Befristung ausgestellt werden könnten, wenn wir die befristeten verlängern. Die Veträge sollen nach Wunsch der GL teilweise weiter befristet werden ( wo möglich) bzw. unbefristet verlängert werden. Eine der betroffenen hat z.B. bei uns gelernt, wurde danach befristet und soll jetzt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen.

M
McDeere

23.09.2009 um 12:59 Uhr

@Blixa Wenn ihr der Maßnahme nicht zustimmt, solltet ihr -so wie du es angedeutet hast- unter Bezugnahme des § 99 Abs. 2 Ziffer 3 begründen. So konkret wie möglich, damit es schlimmsten Falls im Zustimmungsersetzungsverfahren hält.

@MicBR Ich glaube, Blixa hat Angst davor, daß der AG eine Leistungsauslese nach dem Ende der Kurzarbeit durchführt.

B
blixa

23.09.2009 um 13:03 Uhr

Eigentlich suche ich nach einem Grund gegen die Entscheidung des Gremiums, da ich die Befristeten gerne behalten würde. Die Stimmverteilung war auch merkwürdig. 7 Mitglieder, 2 für die Verlängerung, 2 dagegen, 3 Enthaltungen.

M
micBR

23.09.2009 um 13:05 Uhr

@MCDeere

also wenn, dann könnte es ja nur um spätere betriebsbedinget Kündigungen gehen und da findet ja bekanntlich eine Sozialauswahl statt. Da wären die zuletzt eingestellten eh als erste weg. Ich rette doch keine Arbeitsplätze in dem ich sie selber vorher abbaue. Das ist ja wie von der Klippe springen weil ich Angst vorm sterben habe. *kopfschüttel

M
micBR

23.09.2009 um 13:17 Uhr

@Blixa

ich würde den Kollegen mal erklären wo der Sinn der KUA liegt. Es handelt sich um ein Mittel um Arbeitsplätze zu erhalten!! Zudem möchte euer Arbeitgeber ja nicht neu eintellen, sondern MA weiter behalten. Das sollte euch erstmal zeigen, dass recht zuversichtlich in die Zugunft geschaut wird! Das zu verhindern, nur damit der eine oder andere weniger KUA-Stunden hat halte ich für fatal und eher unsozial oder zumindest unsolidarisch.

Gruß Mic

M
McDeere

23.09.2009 um 13:18 Uhr

@MicBR Ja natürlich ist die Sozialauswahl durchzuführen. Aber hier sind vielleicht auch die bedenken des BR, vielleicht gibt es unbefristete Mitarbeiter, die schlechtere Sozialdaten haben, als die die entfristet werden sollen. Die Befristungen liefen evtl. schon 2 Jahre.

Es ist die Frage, ob der Beschluß für die Zustimmungsverweigerung überhaupt reicht. Da unentschieden.

@Blixa Dann dreh die Sache um und versuch deinen Kollegen zu erklären, daß keine Besorgnis für die Unbefristeten nach der KA bestehen, bspw. weil die Entfristeten nicht mit den anderen vergleichbar sind.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 13:20 Uhr

Ich bin da grundsätzlich MicBR´s Meinung. Ich kann mir auch nciht vorstellen, dass sollte der AG hier die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen, dieser kein Recht bekommt. Der AG wird argumentieren, dass die Zeiten bestimmt besser werden und er dann dieses Personal benötigt...

Sag mal, könntest du mal bitte den genauen Wortlaut des Beschlusses mitteilen? Das wäre bei dem Abstimmungsergebnis nämlich durchaus interessant... ;-)))

Nachtrag: Es ist die Frage, ob der Beschluß für die Zustimmungsverweigerung überhaupt reicht. Da unentschieden. Tut mir ja Leid Kollege, aber ein Unentschieden sehe ich hier überhaupt nicht

B
blixa

23.09.2009 um 13:22 Uhr

Das ist der Wortlaut: Begründung: Die schlechte wirtschaftlichen Lage und die Beantragung der GF auf Weiterverlängerung der Kurzarbeit in unserem Hause.

Vielen Dank übrigens für eure Beiträge, ist echt sehr konstruktiv.

M
micBR

23.09.2009 um 13:24 Uhr

@McDeere

müsste man bei einer solchen Denke nicht grundsätzlich gegen Einstellungen sein? Die Gefahr besteht ja immer, dass Entlassungen anstehen. Ich halte das für einen ganz falschen Ansatz.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 13:25 Uhr

@Blixa Nein der Wortlaut des Beschlusses... Was wurde zum Beschluß vorgelegt?

M
McDeere

23.09.2009 um 13:25 Uhr

In der Tat, kannst du die genau Formulierung des Beschlusses schicken? Denn das was du da geschrieben hast dürfte für eine Verweigerung nach § 99 Abs. 2 nicht ausreichen.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 13:31 Uhr

@Mc Deere Das interressiert mich nciht mal...

was fragte der BRV?

  • Soll das abgelehnt werden... oder
  • Soll das angenommen werden?
B
blixa

23.09.2009 um 13:36 Uhr

Das ist in der Tat der Wortlaut. Der Beschluss wurde erst gestern gefasst und die GL geht ihn sicher an... Der BRV fragt immer die gleichen Fragen:

  • wer ist dafür?
  • wer ist dagegen?
  • wer enthält sich?
P
pitsieben

23.09.2009 um 13:37 Uhr

@ alle, der Antrag der GF ist abgelehnt, weil bei der Abstimmung (2 dafür, 2 dagegen, 3 Enthaltungen) nicht die Mehrheit der anwesenden BRMtgl. mit ja gestimmt haben.

Die GF hat nun 4 Möglichkeiten:

  1. Sie verzichtet auf die Maßnahme
  2. Sie beharrt auf der Maßnahme, wartet aber die Zustimmung des Arbeitsgerichtes ab.
  3. Sie führt die Maßnahme vorläufig nach § 100 BetrVG durch
  4. sie führt die Maßnahme durch, ohns das Verfahren nach § 100 einzuleiten.
M
micBR

23.09.2009 um 13:38 Uhr

DonJohnsons Frage ist natürlich entscheidet dafür wie die Enthaltungen zu werten sind.

Zudem denke ich, dass eine so magere Begründung eh nicht lange vor dem ArbG hält. Da müsste dann schon konkret erläuter werden warum der BR z.B. nach §99 Abs.2 Pkt 3 befürchtet das MA ihren Arbeitspl. verlieren könnten......

M
McDeere

23.09.2009 um 13:47 Uhr

Sehe ich auch so. Der Beschluß wird einer Überprüfung mit der Begründung nicht stand halten. Bleibt letztlich die Frage, wie geht der AG damit um.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 13:54 Uhr

@pitsieben Du bist mutig...

Was ist wenn der BRV folgendes gefragt hat: Wer ist dafür dass der Antrag der GL abgelehnt wird...

Dann sieht das mit dem Beschluß sogar ein klein wenig anders aus...

M
McDeere

23.09.2009 um 13:57 Uhr

Habe noch mal zur Abstimmung nachgedacht. Auf die Gefahr hin, daß ich wieder prügel bekomme. Der BR muß ordnungsgemäß verweigern.

Wird der Maßnahme zugestimmt? 2 dafür, 2 dagegen, 3 enthalten = Zustimmung zur Entfristung

Wird der Maßnahme nicht zugestimmt? 2 dafür, 2 dagegen, 3 enthalten = Verweigerung der Zustimmung zur Entfristung, Problem: keine ordnungsgemäße Begründung

Fragt, der BRV nicht expliziet, ob der Maßnahme nicht zugestimmt wird, sondern legt nur den Antrag des AG zur Entfristung/Einstellung vor, war die Frage: ob der Maßnahme zugestimmt wird.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 14:04 Uhr

@McDeere Schaust du hier: § 33 Abs 1 BetrVG

Wird der Maßnahme zugestimmt? 2 ja 2 nein 3 enth. = Zustimmung verweigert Wird der Maßnahme nicht zugestimmt? 2 ja 2 nein 3 ent. = Zustimmung gegeben

P
pitsieben

23.09.2009 um 14:06 Uhr

@ alle, Blixa schrieb: "Die Geschäftsführung würde die Verträge gerne verlängern,............ und weiter Der BRV fragt immer die gleichen Fragen:

  • wer ist dafür?
  • wer ist dagegen?
  • wer enthält sich?"

Bei 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ist bei einen 7er-BR der Antrag abgelehnt.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 14:09 Uhr

@pitsieben Durch die vermutlich hitzige Diskussion, könnte der BRV durchaus anders gefragt haben. Und nur um da sicher zu gehen, wäre interessant wie bzw was gefragt wurde...

M
micBR

23.09.2009 um 14:13 Uhr

Eine ordendliche Beschlussfassung sollte doch eher so aussehen:

der BR fasst den Beschluss der geplanten Einstellung von Frau xxx aus folgendem Grund zu widersprechen...............

Abstimmung Wer ist für den Beschluss? Wer ist gegen den Beschluss? Wer enthält sich?

Dann ist der Beschluss angenommen oder halt nicht

und das für jeden Vertrag der verlängert werden soll einzeln.

Oder sehe ich das falsch?

M
McDeere

23.09.2009 um 14:14 Uhr

Fitting § 99 Rn 221: "Ob der BR die Zustimmung verweigern will, hat er gemäß § 33 nach pflichtgemäßen Ermessen zu beschließen."

Meines Erachtens ist das die Ausgangssituation. Denn Stimmt der BR nicht ausdrücklich in der Wochenfrist zu (bsp. Schweigen), ist die Zustimmung zur Maßnahme erteilt.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 14:23 Uhr

@McBR Das siehst du ganz richtig... In der so von dir gestellten Frage, erteilt der BR die Zustimmung zur geplanten Einstellung

Wenn der Beschluß aber lauten würde: der BR fasst den Beschluss der geplanten Einstellung von Frau xxx zuzustimmen... würde das bei diesem hier mitgeteilten Abstimmungsergebnis bedeuten, das Zustimmung als verweigert gilt...

@McDeere Denn Stimmt der BR nicht ausdrücklich in der Wochenfrist zu (bsp. Schweigen), ist die Zustimmung zur Maßnahme erteilt.

Also, verweigert der BR die Zustimmung innerhalb der Wochenfrist nciht, gilt die Zustimmung als erteilt... so heißt es richtig. Das hat aber mit dieser Ausgangslage ncihts zu tun. Wir können noch immer nciht sageen, was jetzt genau beschlossen wurde...

M
micBR

23.09.2009 um 14:35 Uhr

@DonJohnson

ich denke wir sind uns einig. Das ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass eine Beschlussfassung richtig vorbereitet, eindeutig formuliert und keine Fragen offen lassen sollte. Denn sonst hält sie im Ernstfall eh keiner Überprüfung stand und man kann gleich die Frist verstreichen lassen.

Gruß MicBR

D
DonJohnson

23.09.2009 um 14:46 Uhr

@MicBR Oh ja, das sind wir. Darum auch meine penetrante Fragerei diesbezüglich. Oft wird eine Beschlußfassung doch sehr lasch gemacht - mit allem was dazu gehört.

Auch diese Zustimmungsverweigerung ist nicht so, dass sie rechltich haltbar ist. Besonders tragisch finde ich das, weil man dem AG zugespielt hat. Auf der nächsten Betriebsversammlung kann er jetzt gut und richtig sagen: Der BR wollte die Verlängerungen verhindern. Ich mußte vor Gericht gehen und habe gewonnen und konnte diese MA weiter beschäftigen...

Das finde ich das tragische...

M
micBR

23.09.2009 um 14:56 Uhr

@DonJohnson

wir haben hier kürzlich einer Kündigung widersprochen - der Kollege wurde trotzdem gekündigt - nun läuft KSch-Klage. der AG Anwalt hat unsere Beschlussfassung in Frage gestellt. Der Anwalt des gekündigten Kollegen war sichtlich überrascht und erleichtert, dass wir keinen Formfehler gemacht haben und sagte mir, das dieses aus seiner Erfahrung eher selten so ist. Das hat mir ganz schön zu denken gegeben...

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