Erstellt am 11.03.2009 um 15:31 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, warum die "Verlängerung" befristet ist. Wenn also einer der in §14(1) TzBfG genannten Gründe vorliegt...
Erstellt am 12.03.2009 um 12:19 Uhr von Angi1
Hallo Earni,
dieser Vertrag kann nicht mehr befristet werden, es muss einen neuen befristeten Vertrag mit Sachgrund sein. Eventuell für Vertretung Elternzeit; Langzeitkrank oder Projektbezogen. Dieser ist dann auch nicht an die 2 Jahresfrist gebunden.
Ansonsten nur Übernahme in unbefristetes AV.
MfG
Angi1
Erstellt am 12.03.2009 um 15:53 Uhr von Lohengrin_2
Hallo earni,
war der bisherige Vertrag mit Sachgrund (z.B. Vertretung für langzeiterkrankten AN, o.ä. sh. § 14 TzBfG befristet oder "nur" kalendarisch ?
Wobei der Sachgrund nicht zwingen im Vertrag angegeben sein muß.
Bitte mehr Info´s