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Verlängerung von befristeten Arbeitsverträge

E
earni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege fägt mich ob ein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag nochmals verlängert werden kann, oder ob ein unbefristeter folgen muß.

Danke

4.95903

Community-Antworten (3)

P
Petrus

11.03.2009 um 16:31 Uhr

Kommt drauf an, warum die "Verlängerung" befristet ist. Wenn also einer der in §14(1) TzBfG genannten Gründe vorliegt...

A
Angi1

12.03.2009 um 13:19 Uhr

Hallo Earni,

dieser Vertrag kann nicht mehr befristet werden, es muss einen neuen befristeten Vertrag mit Sachgrund sein. Eventuell für Vertretung Elternzeit; Langzeitkrank oder Projektbezogen. Dieser ist dann auch nicht an die 2 Jahresfrist gebunden. Ansonsten nur Übernahme in unbefristetes AV.

MfG Angi1

L
Lohengrin_2

12.03.2009 um 16:53 Uhr

Hallo earni,

war der bisherige Vertrag mit Sachgrund (z.B. Vertretung für langzeiterkrankten AN, o.ä. sh. § 14 TzBfG befristet oder "nur" kalendarisch ? Wobei der Sachgrund nicht zwingen im Vertrag angegeben sein muß.

Bitte mehr Info´s

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