W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung des BR bei Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages?

A
Alpine
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsrat bei einer 2ten Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages seine Zustimmung erteilen? Oder darf der Arbeitgeber einfach den Vertrag ohne BR verlängern? Wird der BR bei Verlängerungen von befristeten Verträgen überhaupt involviert?

3.14203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

27.06.2006 um 14:16 Uhr

Der AG hat dem BR nach § 99 BetrVG mitzuteilen

O
otto

27.06.2006 um 17:25 Uhr

Hallo Alpine, laut Kommentar (Fitting § 99 RdNr. 38) ist die ein- oder mehrmalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen. Demnach ist die ausdrückliche Zustimmung des BR erforderlich.

W
w-j-l

28.06.2006 um 01:59 Uhr

Hallo otto, "Demnach ist die ausdrückliche Zustimmung des BR erforderlich." Bitte den §99 nicht überinterpretieren. Genau die "ausdrückliche" Zustimmung des BR ist nicht erforderlich, sonst gäbe es nicht das Konstrukt der Zustimmungsfiktion.

Der BR ist nach §99 zu beteiligen und seine Zustimmung ist einzuholen. Die Zustimmung des BR wird nach einer Woche fingiert. Der BR hat genau betrachtet lediglich ein "Zustimmungsverweigerungsrecht". Wenn er das nicht ausübt, und sich auch sonst nicht äußert, dann gilt nach einer Woche seine Zustimmung als erteilt.

Das ist m.E. etwas ganz anderes als eine "ausdrückliche" Zustimmung.

Ihre Antwort