Erstellt am 27.06.2006 um 12:16 Uhr von Kölner
Der AG hat dem BR nach § 99 BetrVG mitzuteilen
Erstellt am 27.06.2006 um 15:25 Uhr von otto
Hallo Alpine,
laut Kommentar (Fitting § 99 RdNr. 38) ist die ein- oder mehrmalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen. Demnach ist die ausdrückliche Zustimmung des BR erforderlich.
Erstellt am 27.06.2006 um 23:59 Uhr von w-j-l
Hallo otto,
"Demnach ist die ausdrückliche Zustimmung des BR erforderlich."
Bitte den §99 nicht überinterpretieren. Genau die "ausdrückliche" Zustimmung des BR ist nicht erforderlich, sonst gäbe es nicht das Konstrukt der Zustimmungsfiktion.
Der BR ist nach §99 zu beteiligen und seine Zustimmung ist einzuholen. Die Zustimmung des BR wird nach einer Woche fingiert. Der BR hat genau betrachtet lediglich ein "Zustimmungsverweigerungsrecht". Wenn er das nicht ausübt, und sich auch sonst nicht äußert, dann gilt nach einer Woche seine Zustimmung als erteilt.
Das ist m.E. etwas ganz anderes als eine "ausdrückliche" Zustimmung.