Erstellt am 07.09.2009 um 10:48 Uhr von rolfo
Es kann durchaus sein dass nur 1 Mitarbeiter zu 100 % Kurzarbeit machen muss weil evtl. gerade an seinem Arbeitsplatz keine Arbeit da ist, aber das müsst ihr im BR prüfen und wenn ihr nur einer Kurzarbeit von 20 % zugestimmt habt und das in der BV steht könnte ihr das ja ablehnen.
Mit dem AGG kommt ihr da nicht weiter, aber mit der Verteilung der Arbeitszeit, der Einsatzplanung während der KUG. Da stehen euch doch alle Möglichkeiten offen.