Erstellt am 26.08.2020 um 18:59 Uhr von Freeplay
Habt ihr eine Betriebsvereinbarung (oder Tarifvertrag) zur Kurzarbeit? Hier müssten Ankündigungsfristen stehen. Diese wären einzuhalten.
Da aber Kurzarbeit kein Urlaub ist, besteht weiterhin dein Arbeitsvertrag, in dem steht, dass du X Stunden in der Woche zu arbeiten hast, wenn diese vertragliche Pflicht nun in Anspruch genommen wird, wirst du wie die Jahre zuvor auch arbeiten müssen. Dein Geburtstag gewährt dir in diesem Fall keinen zusätzlichen freien Tag.
Viele vergessen, dass Kurzarbeit kein Urlaub ist und wundern sich, wenn sie wieder arbeiten müssen.
Erstellt am 26.08.2020 um 19:37 Uhr von celestro
"Viele vergessen, dass Kurzarbeit kein Urlaub ist und wundern sich, wenn sie wieder arbeiten müssen."
Richtig, ABER:
"Jetzt soll ich für einen Tag 8,5 Stunden arbeiten (an meinem 60. Geb.) kommen."
seit Monaten ist keine Arbeit da, aber am Tag des 60. Geburtstages soviel, das man den Kollegen für 8,5 Stunden beschäftigen kann?
Für mich stellt sich die Frage ... was ist danach? Wenn danach wieder normal gearbeitet wird, wäre das ein Zufall der vorkommen kann. Ist danach wieder 100% KA, dann ist das wohl sehr deutlich reine Schikane.
Erstellt am 26.08.2020 um 19:40 Uhr von Freeplay
Und wie möchtest du die "Schikane" beweisen? Geht nicht, und wenn es nicht 2 Stunden vor Arbeitsbeginn war, dass man sagte, er solle arbeiten kommen, wird da kaum was zu machen sein.
Zumal kein Hinweis auf Probleme zu erkennen ist bei der gestellten Frage, ist scheinbar einfach ungünstig der Tag, aber nicht zu ändern (soweit man es aus der Ferne beurteilen kann).
Erstellt am 27.08.2020 um 07:41 Uhr von SyMa
Als erstes würde ich mit dem AG sprechen. Vielleicht war es ja doch nur ein Versehen und der Tag lässt sich um ein zwei Tage verschieben oder jemand anderes übernimmt die Arbeit. Sollte das nicht gehen, könnte tatsächlich so etwas wie Benachteiligung vorliegen. Ín dem Fall würde ich mich offiziell an dem BR mit einer Beschwerde wenden. Das Gremium muss dann darüber beraten, ob die Beschwerde berechtigt ist und in dem Fall bei dem AG auf Abhilfe hinwirken. Der BR hat in der Regel auch andere Möglichkeiten, hier zur Schlichtung beizutragen.
Erstellt am 27.08.2020 um 08:26 Uhr von brunskache
Und wenn der Arbeitgeber eine kleine Überraschung anlässlich des 60: geplant hat, oder die Kollegen? Schon mal daran gedacht?
Immer nur "den bösen Arbeitgeber" sehen ist aber auch zu einfach....
Erstellt am 27.08.2020 um 08:35 Uhr von rtjum
Lothar habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann gibt es eine BV in der ankündigungsfristen usw geregelt sind, wenn nein hast Du ja mit deinem AG eine Vereinbarung zur Kurzarbeit gemacht, auch darin sollte das alles geregelt sein.
Hast du denn mal deinen AG gefragt ob das nicht getauscht werden kann, evtl weiß der Planer gar nix von deinem Jubeltag.
Erstellt am 27.08.2020 um 09:48 Uhr von Rakshazar
@brunskache
Schon möglich, aber dann bräuchte ich nicht mit 8,5 Std. Arbeit "drohen". Dann täten es auch 4...So hat das ganze tatsächlich ein Geschmäckle...
Erstellt am 27.08.2020 um 12:50 Uhr von LotharR
Wie sich rausstellte, ist wohl eine Geb. Einladung von mir auf fb der ausschlaggebende Grund gewesen. Denn danach ist zumindest bisher wieder 100% Kurzarbeit. Musste jedenfalls daraufhin Urlaub nehmen. Komisch, oder....?
Erstellt am 27.08.2020 um 13:00 Uhr von celestro
Wofür Urlaub nehmen? Für den Tag, an dem (wegen 100% KA) eh nicht gearbeitet wird? Das wäre nicht in Ordnung.
Erstellt am 27.08.2020 um 13:40 Uhr von rtjum
ich frage nochmal: Habt ihr einen Betriebsrat?
Gerade mit der neuen Info wird das Geschmäckle stärker