Zwischen GL + BR wurde eine Betriebsvereinbarung geschlossen, in der festgehalten wird, dass über einen Zeitraum von 24 Monaten Kurzarbeit bis zu 100 % möglich ist.
Frage: Wenn in einer Abteilung 25 gleichwertige MA beschäftigt sind, kann die GL 7 Personen zu 100 % in KA schicken, wenn gleichzeitig die übrigen 18 MA Überstunden leisten?