Erstellt am 09.06.2009 um 21:30 Uhr von carrie
@Dreiviertel
Warum sollten denn BR Mitglieder eine Ausnahme darstellen? Wegen der Sitzungen kann es ja wohl nicht sein.....
Erstellt am 09.06.2009 um 21:33 Uhr von kriegsrat
.......weil wenn die sitzung stattfindet, wird das br-mitglied geladen und kommt.
Erstellt am 09.06.2009 um 21:43 Uhr von Dreiviertel
Mein Problem ist meinen BR-Midgliedern klarzumachen, dass die BR-Arbeit ein Ehrenamt ist.
Im BetrVG steht das die BR-Arbeit während der Arbeitzeit zu erledigen ist.
Nun herrscht die Meinung, dass wenn man mit Kurzarbeit zu Hause sitzt, das keine Arbeitszeit ist.
Ich benötige nun Fakten, das meine Mitglieder die Pflicht haben auch während Ihrer Kurzarbeit anzutanzen.
Ps. weiss nicht warum ich die Frage gerade andersherum gestellt habe?
Gruss 3/4
Erstellt am 09.06.2009 um 21:52 Uhr von erwin
@Dreiviertel
..ist doch ganzeinfach, BR-Arbeit unterbricht Kurzarbeit. Bedeutet; an den Tagen/ Stunden wo die Koll. BR-Arbeit machen sind sie nicht in Kurzarbeit und bekommen für diese Zeit auch ihren "normalen" Lohn. Der AG darf Zeiten in welchen BRM ihren Mandatsarbeiten nachgehen nicht der AfA als Kurzarbeitszeiten ,elden. Denn die Kosten für Mandatsarbeit muss der AG tragen und nicht die Steuerzahler via KUG
Weiter noch der Hinweis, Kurzarbeit ist kein Verhinderungsgrund. Dieses ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Mandatsarbeit Vorrang hat vor der arbeistvertraglich geschuldeten Arbeitslesitung. Die Kurzarbeit erfolgt aber nur für die arbeistvertraglich geschuldeten Arbeitslesitung.
Wird also für ein BRM in Kurzarbeit ein Ersatzmitglied geladen sind die Beschlüsse gefährdet. Dieses könnte gerade in schwierigen Zeiten zu einem echten Problem werden. Denn der AG könnte dann ggf. wenn es für ihn vorteilhaft ist solce beschlüsse erfolgreich anfechten.
Erstellt am 10.06.2009 um 08:52 Uhr von Stanley
Möchte "kriegsrat" und "erwin" noch ergänzend beipflichten:
Die Betriebsratsarbeit ist eigentlich gegenüber der Kurzarbeit "außen vor". Ist ja auch logisch, da die Mitarbeiter sehr häufig Fragen haben, die sie sich nicht nur von AG-Seite erklären lassen wollen. Für den BR bedeutet das, dass er relativ viel zu tun hat. Auch ohne die Fragen hat der BR darauf zu achten, dass die Kurzarbeit gemäß der Vereinbarung über Kurzarbeit durchgeführt wird (z.B. die gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeiten - soweit wie möglich).
Je nach Größe des Betriebs - und damit des BRs - kann es auch möglich sein, dass der Gesamt-BR nicht kurzarbeitet! Natürlich wird man versuchen, im Zuge der Gleichstellung mit den anderen Arbeitnehmern, eine halbwegs gangbare, reduzierte BR-Tätigkeit durchzuführen.
Bei uns im 7er-BR wird z.B. eine Sitzung pro Monat abgehalten, in der die vorläufige Einsatzplanung durchgesehen wird; gleichzeitig werden dann auch Beschlüsse gefasst; jeweils Dienstags ist immer ein einzelnes BR-Mitglied im BR-Büro, dass für die Fragen der Mitarbeiter und Durchsicht der Post zuständig ist. Sollten sich durch die Post dringende Beschlüsse ergeben, so ruft das BR-Mitglied umgehend eine außerordentliche BR-Sitzung ein.
Der ganze Absatz zuvor läuft unabhängig davon, ob ein BR-Mitglied nun in Kurzarbeit zu Hause ist, oder ob er "sowieso" im Betrieb ist um zu arbeiten! Diese Zeit ist Arbeitszeit, die vom AG zu tragen und zu bezahlen ist.
Bei uns war es z.B. nicht möglich, für die "Dienstagsbelegung des BR-Büros" einen zur Arbeit eingeteilten MA (natürlich BR-Mitglied) zu nehmen; die Aussage dazu war, "...dass man den Mitarbeiter dazu benötige notwendige Arbeiten durchzuführen. Ist der Mann dann aber mit nur mit BR-Arbeit beschäftigt, so bleiben die Arbeiten liegen...". Deshalb müssen wir immer einen nehmen, der gerade zur Kurzarbeit eingeteilt ist, damit der Arbeitsabluf nicht gestört wird.
Kurz und gut: Der AG wird von Seiten des BR darüber informiert, wann - wer zur BR-Sitzung kommt und fertig! Für die Zeit erhält der (BR-)MA volles Geld und kein KuG. Wie ihr das für euch realisiert solltet ihr in einer der nächsten Sitzungen beschließen. Nicht zuletzt habt ihr auch als BR eurer Mitteilungspflicht gegenüber der AN nachzukommen - d.h. auch Betriebsversammlungen sind regelmäßig durchzuführen...
Gruß
STAN