Verfügbarkeit bei Kurzarbeit
Mein Chef verlangt, dass ich am gleichen Tag innerhalb kürzester Zeit zur Arbeit erscheinen soll, obwohl er mich für zwei Wochen in Kurzarbeit schickt. Ist das zulässig
Community-Antworten (4)
09.11.2020 um 20:10 Uhr
Hast du einen Arbeitsvertrag, gibt es einen Tarifvertrag? Das müsste Man schon wissen, um dir zu antworten.
10.11.2020 um 00:31 Uhr
Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem aber keine Regelung zur Kurzarbeit besteht. Ich soll in der Zeit von 6 Uhr 30 bis 16 Uhr ständig erreichbar sein und sofort in die Firma kommen wenn er mich braucht.
10.11.2020 um 05:03 Uhr
Wenn es einen BR gibt, muss dieser eine BV zur Kurzarbeit verhandelt haben. Dort sollte auch geregelt sein welche Ankündigungzeit der Arbeitgeber beachten muss. Wenn es keinen BR gibt, muss der AG mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine Regelung abschließen. Grundsätzlich ist Kurzarbeit aber kein Urlaub, was bedeutet das der AG schon verlangen kann das du erreichbar bist. Erreichbar bedeutet aber nicht das du auch sofort die Arbeit aufnimmt.
10.11.2020 um 09:49 Uhr
Moin,
in dieser Strenge ist das nicht zulässig. Grundsätzlich gilt, dass Kurzarbeit nicht mit Urlaub gleichzusetzen ist, aber die Vorlaufzeit für den Rückruf zur Arbeit muss angemessen sein. Was in deinem Falle "angemessen" bedeutet kann man nicht definieren, im Zweifelsfalle entscheidet das ein Gericht. Mein persönliches Verständnis wäre, dass Du während deiner ausgefallenen Arbeitszeit grundsätzlich erreichbar sein solltest (ggf. in angemessener Zeit zurückrufst), und du auf jeden Fall am übernächsten Arbeitstag die Arbeit wieder aufnehmen kannst. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen (das müsste dann aber auch gut begründet sein) kommt auch mal der nächste Arbeitstag in Frage.
Aber wenn dein Chef will, dass du unter Tage aus der KA zurückkommen sollst, dann ist das Arbeit auf Abruf und nicht Kurzarbeit. Das geht m.E. nach nicht.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif