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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verfügbarkeit bei Kurzarbeit

M
Macmaloche
Nov 2020 bearbeitet

Mein Chef verlangt, dass ich am gleichen Tag innerhalb kürzester Zeit zur Arbeit erscheinen soll, obwohl er mich für zwei Wochen in Kurzarbeit schickt. Ist das zulässig

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Community-Antworten (4)

TF
Tante Frieda

09.11.2020 um 20:10 Uhr

Hast du einen Arbeitsvertrag, gibt es einen Tarifvertrag? Das müsste Man schon wissen, um dir zu antworten.

M
Macmaloche

10.11.2020 um 00:31 Uhr

Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem aber keine Regelung zur Kurzarbeit besteht. Ich soll in der Zeit von 6 Uhr 30 bis 16 Uhr ständig erreichbar sein und sofort in die Firma kommen wenn er mich braucht.

B
BRHamburg

10.11.2020 um 05:03 Uhr

Wenn es einen BR gibt, muss dieser eine BV zur Kurzarbeit verhandelt haben. Dort sollte auch geregelt sein welche Ankündigungzeit der Arbeitgeber beachten muss. Wenn es keinen BR gibt, muss der AG mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine Regelung abschließen. Grundsätzlich ist Kurzarbeit aber kein Urlaub, was bedeutet das der AG schon verlangen kann das du erreichbar bist. Erreichbar bedeutet aber nicht das du auch sofort die Arbeit aufnimmt.

E
EDDFBR

10.11.2020 um 09:49 Uhr

Moin,

in dieser Strenge ist das nicht zulässig. Grundsätzlich gilt, dass Kurzarbeit nicht mit Urlaub gleichzusetzen ist, aber die Vorlaufzeit für den Rückruf zur Arbeit muss angemessen sein. Was in deinem Falle "angemessen" bedeutet kann man nicht definieren, im Zweifelsfalle entscheidet das ein Gericht. Mein persönliches Verständnis wäre, dass Du während deiner ausgefallenen Arbeitszeit grundsätzlich erreichbar sein solltest (ggf. in angemessener Zeit zurückrufst), und du auf jeden Fall am übernächsten Arbeitstag die Arbeit wieder aufnehmen kannst. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen (das müsste dann aber auch gut begründet sein) kommt auch mal der nächste Arbeitstag in Frage.

Aber wenn dein Chef will, dass du unter Tage aus der KA zurückkommen sollst, dann ist das Arbeit auf Abruf und nicht Kurzarbeit. Das geht m.E. nach nicht.

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