Hallo liebe BR- Kollegen,

folgender Fall:
Ein Mitarbeiter (Einzelhandel) ist in der Personalplanung (Pep) von 10-18 Uhr eingeteilt.
Aufgrund Corona kann man schwer einschätzen, was an dem Tag los sein wird.
In dem Fall wollte die Führungskraft den Mitarbeiter um 16 Uhr nach Hause schicken, weil nichts los war.
Da das Unternehmen auf Kurzarbeit ist, wollte man hier Stunden zu sparen.

Nun hatte sich der Mitarbeiter geweigert nach Hause zu gehen, da er bis 18 Uhr eingeteilt war.

1. Darf ein Mitarbeiter sich weigern nach Hause zu gehen?
2. Könnt Ihr mir den Gesetzestext nennen?

Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.
(Bitte ohne zu Beleidigen, da es keine Dummen Fragen gibt)

Danke.

Gruß Hansen