Erstellt am 24.08.2020 um 13:16 Uhr von ganther
tja was steht denn zu solchen Fällen in Eurer BV zur PEP? Wenn da nichts drin steht, dann ist der MA für die gesamte Zeit geplant und kann nicht gegen den Willen des MA nach Hause geschickt werden
Erstellt am 24.08.2020 um 13:55 Uhr von Dummerhund
Wie ganther schon andeutet. Gibt es per BV dazu keine explizite Regelung greift § 615 BGB.
Erstellt am 24.08.2020 um 14:33 Uhr von Hansen
Wir haben keine BV darüber.
Erstellt am 24.08.2020 um 14:53 Uhr von UdoWoe
Also wenn mein Chef mich nach Hause schicken würde, dann würde ich gehen, aber festhalten, dass ich keine Minusstunden mache. Gehalt wird weiter bezahlt. Siehe Dummerhund, §615 BGB.
Da aber auch KA vorhanden ist, lege Ich mal das KA-Gesetz so aus, wie ich es interpretieren würde. Einerseits darf ich während der KA keine Mehrarbeitsstunden machen, andereseits, wenn keine Arbeit vorhanden ist, muss ich in KA gehen.
Man macht zwar während der KA Planungen, diese können aber zu jeder Zeit auch geändert werden, denn nur anhand der sogenannten Ist-Listen wird mit der Arbeitsagentur abgerechnet.
In diesem Fall ist der MA zwar eingeplant, der AG stellt aber fest, es ist keine Arbeit vorhanden und schickt den MA nach Hause. Das sich da der MA weigert finde ich schon sehr merkwürdig. Immerhin hat der AG ein gewisses Direktionsrecht und muss auch sehen wo er bleibt.
Alles in allem finde ich es ein komisches Verhalten des MA. Was jetzt mehr wiegt, die KA oder der §615 BGB weis ich nicht. Da werden sich die Juristen auslassen müssen.
Aber weigern nach Hause zu gehen, dass ist mir in meiner Laufzeit als BR noch nie vorgekommen. Eher die Regelung wie das ganz zu vergüten ist (Bsp. Überstundenabbau, Urlaub oder §615 BGB).
Erstellt am 24.08.2020 um 17:20 Uhr von jimbob2019
Also dass was du hier suchst ist der Begriff Annahmeverzug. Das heist der AG ist Verpflichtet dem AN die Arbeit zu geben die er Vertraglich zu leisten hat. Wenn der AG dies nicht kann, hat er zwei möglichkeiten. Den AN fragen ob er bezahlt nach Hause gehen will oder aber der AN bleibt bis Feierabend ohne Arbeit. Der AN kann aber auch freiwillig nach Hause gehen ohne bezahlung wenn der AG ihn fragt.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html#tocitem1
Erstellt am 25.08.2020 um 09:30 Uhr von rsddbr
"[..]Einzelhandel[..]
Aufgrund Corona kann man schwer einschätzen, was an dem Tag los sein wird.[..]"
Ich werf mich weg vor Lachen. Zeig mir den Einzelhändler, der ohne Corona genau weiss, wann wieviele Kunden im Laden stehen. *kopfschüttel* Nein, dass kann er nicht. Ich habe viele Menschen im Bekanntenkreis, welche im Einzelhandel arbeiten und genau darüber klagen, dass sie vorzeitig nach Hause geschickt werden und nun Minusstunden haben. Ja, das ist und bleibt Annahmeverzug (sofern nicht tatsächlich irgendwo eine wirksame Vereinbarung dazu existiert).
Ihr habt doch sicher eine BV zur Kurzarbeit. Ist dort etwas über die Ankündigungsfristen vereinbart? Daran könnte man sich orientieren, ob der MA durch das vorzeitige Dienstende Kurzarbeitergeld oder Gehalt erhält.
@UdoWoe
"[..] Man macht zwar während der KA Planungen, diese können aber zu jeder Zeit auch geändert werden [..]"
Ja, aber nur unter Beachtung der Mitbestimmung des BR. Der Chef benötigt also die Zustimmung des BR zur Änderung des Dienstplanes.