Frage bezüglich Rechte im Falle eines ehemaligen Mitarbeiters/Pensionärs
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zu einer aktuellen Problemstellung, in der ich selbst nicht weiß, ob wir als Betriebsrat dafür zuständig sind oder nicht!
Folgendes aktuelles Szenario:
Ein altgedienter Kollege ging zum 01.08.2009 in Rente. Nun hat er Auszahlungsprobleme mit einer von dem Unternehmen für ihn abgeschlossenen Lebensversicherung. Er gibt der Unternehmensführung in Verbund mit der Versicherungsanstalt die Schuld und beschwerte sich heute schriftlich beim Betriebsrat ...
Nun meine Fragen:
- Sind wir noch der Ansprechpartner für den ehemaligen Kollegen?
- Wenn ja, können/dürfen wir in dieser Situation etwas machen?
Vielen Dank Für Ihre/Eure Antworten!
Beste Grüße aus dem Rheinland
Community-Antworten (5)
31.08.2009 um 11:19 Uhr
Vampire, selbst, wenn Ihr etwas machen könntet, frage ich mich, was es, außer den AG aufzufordern, sich der Sache anzunehmen, sein sollte? Und da wird der AG wahrscheinlich erwidern: Geht mich nichts an, ist Sache der Versicherung. Hier hat ja der ehemalige Kollege einen Rechtsanspruch, den er einklagen kann. Diesen Weg wird er wohl beschreiten müssen.
31.08.2009 um 12:17 Uhr
...und ein rechtsanspruch würde auch die anrufung der einigungsstelle im rahmen der beschwerde nach § 85 ausschließen,
selbst wenn der beschwerdeführer noch AN wäre......
31.08.2009 um 13:01 Uhr
Hallo Lotte, hallo Kriegsrat,
danke für Eure Antworten ...
Ich fasse mal für mich zusammen und sage also "keine Aktion" ... das ist letztendlich sein Bier? Verstehe ich das so richtig?
Grüße aus dem wunderschönen Rheinland
31.08.2009 um 13:09 Uhr
Vampire, müsste es dann nicht heißen: sein Kölsch? Oder sein Alt? ;-))
31.08.2009 um 13:12 Uhr
Hallo Lotte,
selbstverständlich "Kölsch" ... grins ...
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