Erstellt am 25.01.2007 um 19:45 Uhr von Fayence
deti,
dann solltet Ihr dem AG doch eher Eure Liste zur Verfügung stellen! :-)
Eine aktuelle Übersicht aller ArbeitnehmerInnen steht Euch zu.
Erstellt am 25.01.2007 um 20:14 Uhr von deti
hi Fayence,
gibt es darüber ein Paragraph oder eine Rechtsprechung? Danke für deine Mühe
deti
Erstellt am 25.01.2007 um 20:33 Uhr von br01
Versuche es mal damit !
§ 80 Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
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(2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.---> Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen
Erstellt am 25.01.2007 um 20:47 Uhr von deti
HI und vielen dank für eure Hilfe,
deti