Überstundenregelung
Hallo , wir brauchen Euren Rat ! Ich lese schon seit längerem Euer Forum und finde es ungemein informativ . Jetzt habe ich auch eine Frage und würde mich über einige Tips zur Verhaltensweise freuen. Unser Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern ca. 65% des hiesigen (Ost)Tariflohnes. Lohnerhöhungen gab es seit über 10 Jahren nicht mehr. Dementsprechend könnt Ihr Euch die allgemeine Stimmungslage vorstellen. Zum Glück haben wir einen Betriebsrat ( dem jedoch leider durch Ignoranz seitens der Geschäftsleitung nur Teilerfolge vergönnt sind) !! Letztes Jahr wurde durch die Schlichtungsstelle eine Einigung zur Überstundenregelung festgelegt. Diese besagt : Überstd. werden mit Std.-Lohn + 25% vergütet oder können auf Stundenkonto angespart werden. Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich , jeden 2. Sa einer Frühschicht (Zweischichtsystem Früh/Spät – also ca. 1 mal pro Monat) eine Sonderschicht zu fahren. Jetzt zum Punkt: Diese Regelung läuft Ende August’09 aus und wurde meines Wissens durch die Mitarbeiter größtenteils eingehalten. Vor einigen Wochen hing die Geschäftsleitg. ein Schreiben aus , indem sie mitteilte , dass Überstunden nur noch bezahlt und nicht mehr abgefeiert werden können. Daraufhin sind einige Kollegen den folgenden Samstagen ferngeblieben (was bei unseren Std.-Lohn nicht verwunderlich ist). Letzte Woche wurde dieses Schreiben entfernt und an unsere Pflicht zur Sa-Arbeit gemahnt. Da die Resonanz gering war , wurde an einige Mitarbeiter am Freitag Briefe verteilt mit der Aufforderung , am Sa zur Schicht zu erscheinen , da andernfalls arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden !! Nun meine Frage : Müssen die Mitarbeiter diese Konsequenzen akzeptieren oder können sie dagegen vorgehen ? Darf die GL einseitig einen bestehenden Vertrag (läuft bis Mo 31.Aug.) aussetzen und dann plötzlich wieder einfordern und Bestrafungen androhen ? Jeder Mitarbeiter ist froh Arbeit zu haben , doch das jehrelange Argument „seid froh Arbeit zu haben“ motiviert die Belegschaft immer weniger . Kürzlich ließ sich ein Mitarbeiter kündigen , da er mit Harz IV mehr Geld zur Verfügung hat. Das allein ist schon aussagekräftig . Könntet Ihr uns in dieser Angelegenheit einen Ratschlag geben. Ich bedanke mich auf jeden Fall bereits im Vorraus vielmals.
Community-Antworten (5)
31.08.2009 um 01:04 Uhr
Das sind einige Baustellen...
Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr keinen TV oder HTV habt? Wenn ja, kann der BR euch da natürlich nicht wirklich weiterhelfen. Ihr solltet eudh echt überlegen, in die Gewerkschaft einzutreten, die dann mit dem AG wenn der nciht im AG Verband ist, Verhandlungen über einen HTV anstrengen könnte. Das macht eine GEW natürlich nur, wenn ihr auch "schlagkräftig" seid, also einen gewissen Organisationsgrad habt. Ein Tiger ohne Krallen und Zähne, reißt kein Wild...
Zu der Sache mit der Mehrarbeit. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei der Samstagsarbeit um Mehrarbeit, oder? Da kann der BR selbstverständlcih was machen, ohne dass ihr Angst haben müßtet. Auch wenn es sich "nur" um eine verlagerung der Arbeitszeit geht, hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.
Um hier zu helfen, solltest du einem Mitglied des Betriebsrats mal empfehlen diese Frage hier zu stellen. Individualrechtlich hier vorzugehen (ohne BR) ist eher nciht empfehlenswert. Da ist der AG am längeren Hebel.
Zu allen anderen Fragen, die du gestellt hast, ob sie das dürfen oder nciht, dazu kann man ohne mehr Kenntnis der BV (die es dann ja wohl ist) nichts sagen.
Das Thema ist sehr interessant und mit mehr Infos, könnten wir vielleicht auch mehr helfen...
Gruß DJ
01.09.2009 um 10:30 Uhr
Hallo DJ
Danke erstmal für Deine Antwort Du liegst natürlich genau richtig ! Unser HTV ist auf ominöser Weise unter unserem alten BRV verschwunden (war zufällig sehr gut bei GL angesehen) ?! Dies macht es unserem jetzigen BR natürlich nicht leichter. Daher auch die zähen Teilerfolge(mühsam ernährt sich das Eichhörnchen). In Sachen Mehrarbeit an Samstagen scheint nun etwas Bewegung zu kommen. Der Aufforderung zur letzten Sa-Schicht unter Strafandrohung sind erstaunlich viele Mitarbeiter nicht gefolgt (wahrscheinlich ist inzw. der Frust größer als die Angst). Mal sehen wie das weitergeht ? Auf jeden Fall will der BR gegen evtl. arbeitsrechtliche Maßnahmen vorgehen! Vielleicht geschehen doch noch Zeichen und Wunder , so dass sich unsere GL nun bereiterklärt mit unserem BR in neue Verhandlungen zu treten (eine Grundlohnaufstockung wäre glaube ich mehr als fällig). Ist zu hoffen , dass unsere gemeinsame Front noch eine Weile Bestand hat. Nochmals besten Dank --- Viele Grüße Texam
01.09.2009 um 11:05 Uhr
@Texam *Unser HTV ist auf ominöser Weise unter unserem alten BRV verschwunden *
Was bedeutet das? Ich verstehe es nciht. Wie kann ein HTV einfach verschwinden? Oder meinst du die Ausfertigung? Wenn ja, wende dich an die GEW, die hat eine...
Vielleicht geschehen doch noch Zeichen und Wunder , so dass sich unsere GL nun bereiterklärt mit unserem BR in neue Verhandlungen zu treten (eine Grundlohnaufstockung wäre glaube ich mehr als fällig)
Der BR ist für die Lohngestaltung hier nciht zuständig. Ihr solltet euch an den Rat halten, in die GEW einzutreten...
Viel Erfolg
01.09.2009 um 13:29 Uhr
Texam Ich habe so den Verdacht, dass dieser sog. HTV vielleicht eine Vereinbarung zwischen dem damaligen BR und Arbeitgeber war, ansonsten könnte eine Ausfertigung problemlos von der zuständigen Gewerkschaft vorgelegt werden. Ist dies der Fall, dann dürfte solch eine "Vereinbarung" rechtswidrig und somit nichtig sein.
03.09.2009 um 14:08 Uhr
Man lernt eben nie aus (das ist aber auch nicht schlecht).Trotzdem , was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Haustarifvertrag und einer Betriebsvereinbarung ? Hört sich doch irgendwie ähnlich an . Oder werden in einem Tarifvertrag nur Lohn- u Gehaltsregelungen getroffen ? Und warum ist der BR nicht für Lohnverhandlungen zuständig ? Wer sonst soll sich bei Lohnverhandlungen mit dem AG für unsere Belegschaft einsetzen ? Man kann sich doch nicht auf das Wohlwollen des AG verlassen !
Grüße Texam
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