Erstellt am 28.08.2009 um 12:12 Uhr von kriegsrat
hah, finde ich gut
falls sich ein interner bewerber finden würde, würde ihn der AG wohl nicht nehmen
da er wissen müsste, das die sachgrundlose befristung unwirksam wäre und der mitarbeiter erfolgreich auf entfristung klagen könnte, egal was er unterschrieben hat
bewerben könnte er sich jedoch schon......
und ob der AG befristet ausschreibt oder nicht, bleibt seine sache.......
Erstellt am 28.08.2009 um 12:58 Uhr von Tanzbär
Wir hatten den gleichen Fall.
Auf Anfrage bei der Personalabteilung bekam ich die Antwort, dass sie sehr wohl wüssten, dass , wenn der interne Bewerber genommen würde, er nicht befristet eingestellt werden könne.
Also kein Thema ... Aber warum steht das da wohl immer mit drin?
Ich denke mal, die haben schon einen externen Bewerber, den sie unbedingt nehmen werden und die interne Ausschreibung ist Makulatur.
Beweisen kann man es nicht ...
Erstellt am 28.08.2009 um 13:17 Uhr von kriegsrat
klar, dadurch fällt der zustimmungsverweigerungspunkt § 99 Abs.2 punkt 5 BetrVG schon mal weg.............
die ggfs. "verlangte" interne ausschreibung fand ja statt.....
Erstellt am 28.08.2009 um 15:24 Uhr von paula
Bei uns im Haus auch durchaus üblich (und auch ganz sicher rechtlich zulässig). Es ist halt immer die Frage was man dann daraus macht. Bei uns berwerben sich durchauch auch unbefristete MA, da man ja auch mit dem AG vereinbaren kann, dass man für 2 Jahre auf einen anderen Posten geht und danach auf die angestammte Stelle zurückwechselt.
Da bei usn viele Befristungen für Projekte und co sind, gibt es da durchaus interessante Sachen und wenn der AG mitspielt....
Erstellt am 28.08.2009 um 16:30 Uhr von Lyckatill
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antworten!
Der Arbeitgeber hat aber auch seinen befristet Beschäftigten seine freien unbefristeten Stellen anzuzeigen.
Dies umgeht er, indem er an sich unbefristete Stellen intern als befristet ausweist.
Das kann doch so nicht rechtens sein? Nicht die Stelle sondern in der Person liegt die Befristung und wird erst relevant, wenn die interne Ausschreibung erfolglos blieb.
Gruß Lyckatill
Erstellt am 28.08.2009 um 19:44 Uhr von Kölner
@Lyckatill
Sach mal, ist Dir überhaupt bekannt, was Du da schreibst?
Es mutet einen Aussenstehenden ja schon fast an, wie ein Sturm im Wasserglas. Zu empfehlen/anzuraten wäre Dir mal ein wenig sachlicher zu diskutieren...