Hallo,

unser Arbeitgeber stellt in letzter Zeit nur noch mit zweijähriger Befristung ohne Sachgrund ein.
In der vorgeschalteten internen Ausschreibung schreibt er, die Stelle sei befristet für zwei Jahre. Alle BR`ler und auch der Anwalt des BR meinen, dass dürfe der Arbeitgeber so schreiben. Ich bin da anderer Meinung, interne Bewerber können ja nicht befristet werden, deshalb hat der Hinweis auf die Befristung in der internen A. nicht zu suchen und hält Bewerber ab, sich zu bewerben.
Was meint Ihr?
Gruß Lyckatill