W.A.F. LogoSeminare

Personalreferent hat internen Bewerber nicht angegeben

A
Akte-Br
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

es wurde am 17.10. Anhörung eingereicht, in der ein externer eingestellt werden soll und es keine internen Bewerber gab. Nach dem Beschluss im PA habe ich nun erfahren, dass sich ein interner Kollege darauf beworben hat (Anfang Oktober oder früher) der am 15.10. das Unternehmen wegen Vertragsauslauf verlassen musste. Kann der PA den Beschluss rückgängig machen? Was hat das für Folgen für den Personalreferenten, welche Gesetze gelten. Ich hoffe auf eine kurzfristige Antwort.

Vielen Dank

Akte-BR

4.49303

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

23.10.2007 um 18:40 Uhr

@Akte-BR, ein Beschluss aufzuheben ist nicht das Problem! Das geht schon! Aber was bringt's euch? Der Kollege war demnach befristet und der Vertrag wurde nicht verlängert. Er ist bereits über eine Woche kein Mitarbeiter eures Betriebes mehr!

"Ihr" könnt ihn nicht wieder einstellen....

M
matze83

23.10.2007 um 21:47 Uhr

Wurde denn die Wochenfrist überhaupt in gang gesetzt wenn Ihr unvollständig unterrichtet wurdet? Ich meine nein...

A
Akte-Br

24.10.2007 um 11:20 Uhr

Ich denke auch @Matze83,

aufgrunddessen, dass wir nicht ordnungsgemäß unterrichtet wurden, ist der Beschluss meines Erachtens nicht rechtskräftig!

Aber auch Mona Lisa muss ich zustimmen. Der Kollege kann ja nicht wieder eingestellt werden. Im Prinzip sind uns da mal wieder die Hände gebunden. Oder sieht jemand von euch noch eine Möglichkeit?

Ihre Antwort

Verwandte Themen