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Überstunden auf Bereitschaft/ an Urlaub anhängen

K
Klaus_BR
Aug 2020 bearbeitet

liebe Kolleg*innen,

bei uns gibt es eine Abteilung in der die Vorgesetzte den MA mitteilt, dass man beim Abbau der Überstunden erreichbar sein muss (und bereit, wieder zur arbeit zu gehen). Aus diesem Grund darf Überstundenabbau auch nicht mit Urlaub zusammenhängend genommen werden. Ich glaube nicht dass das geht und zulässig ist, finde aber auch keine Gesetzt in dem dies "verboten" ist. Unsere BVen sagen dazu nichts. Kann mir jemand helfen? Danke allen Antwortern.

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Community-Antworten (4)

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Kjarrigan

14.08.2020 um 13:50 Uhr

Überstundenabbau ist Freizeit In seiner Freizeit steht der AN nicht für den AG zur Verfügung.

Überstunden sind Stunden die ich vorab geleistet habe bzw. über meinen AV hinaus geleistet habe. Wenn ich dafür Freizeitausgleich bekomme - habe ich Freizeit nicht Bereitschaft.

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DummerHund

14.08.2020 um 14:08 Uhr

Ladet den Vorgesetzten offiziell ein und erklärt diesen das er diese Anweisung an die MA zurück nehmen soll, da ihr euch ansonsten an den AG wendet. Offiziell einladen deshalb, damit der Vorgesetze merkt das hier mit euch nicht zu spaßen ist. Telefonische Verfügbarkeit ist nur während einer Bereitschaft notwendig, nicht aber beim Abbau von Überstunden. Diese sind Freizeit. Und der Vorgesetzte hat nicht darüber zu entscheiden das Überstundenabbau nicht im direktem Anschluss zu erfolgen hat oder eben nicht. Notfalls eine BV mit dem AG abschließen.

K
kratzbürste

14.08.2020 um 14:09 Uhr

Und warum übt ihr nicht eure Mitbestimmung aus? Das trifft doch § 87 Abs. 1 Nr. 3 und 5 BetrVG. Wenn ihr hier BVs hättet, die den Punkt Zeitausgleich und Urlaubsgrundsätze beinhalten, hättet ihr ein Gesetz im Betrieb, in das ihr schauen könntet.

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XYZ68

14.08.2020 um 16:42 Uhr

Und was sagt die Geschäftsführung zu diesen tollen Ideen der Führungskraft? Ansprechpartner des Betriebsrates ist der Arbeitgeber. Der hat seine Führungskraft wieder einzufangen.

Ich würde beim nächsten Gespräch auch ganz einfach ansprechen, das es zu diesem Thema ja offensichtlich Regelungsbedarf besteht und deshalb dazu eine BV abzuschließen ist.

"Ladet den Vorgesetzten offiziell ein und erklärt diesen das er diese Anweisung an die MA zurück nehmen soll, da ihr euch ansonsten an den AG wendet. Offiziell einladen deshalb, damit der Vorgesetze merkt das hier mit euch nicht zu spaßen ist. "

Wäre nur blöd, wenn die Anordnung von oben gekommen ist. Davon abgesehen, warum sollte der Vorgesetzte zu einem Gespräch kommen? Der Betriebsrat ist nicht Weisungsbefugt und hat auch keine Polizeifunktion.

Gesprächspartner ist immer der Arbeitgeber oder der vom Arbeitgeber ernannte Vertreter. Wie oft habe ich unserem Werkleiter in Meetings korrigieren müssen: Er: du bist ja dabei, da ist der BR ja informiert (Ich bin nicht der BRV) Ich: nein, ich bin als .... hier. Und die Vorgesetzte wäre nicht die erste, die von einem Arbeitgeber vorgeschickt werden würde, sozusagen als Testballon.

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