liebe Kolleg*innen,

bei uns gibt es eine Abteilung in der die Vorgesetzte den MA mitteilt, dass man beim Abbau der Überstunden erreichbar sein muss (und bereit, wieder zur arbeit zu gehen). Aus diesem Grund darf Überstundenabbau auch nicht mit Urlaub zusammenhängend genommen werden.
Ich glaube nicht dass das geht und zulässig ist, finde aber auch keine Gesetzt in dem dies "verboten" ist. Unsere BVen sagen dazu nichts.
Kann mir jemand helfen?
Danke allen Antwortern.