Urlaub oder Überstunden abfeiern
Ich habe heute eine Frage:
Unser Arbeitgeber möchte nicht, dass ich Montag bis Mittwoch Urlaub nehme (Resturlaub aus Vorjahr), Donnerstag Stunden abfeiere(nur 6h soll und 50 Plusstunden) und Freitag wieder Urlaub (neues Jahr) nehme. Das wäre ein Rosinen picken und ich solle zukünftig bitte zusammenhängend Urlaub nehmen. Eine BV gibt es nicht, nur eine Geschäftsanweisung von vor der BR-Gründung 2013 (wir werden die GAs zu BVs ändern, das erfordert jedoch Zeit) in der GA steht davon jedoch auch nichts.
Ich denke ich kann doch selbst bestimmen ob ich Stunden abfeiere oder Urlaub nehme. So oder so bin ich nicht da.
Was gibt es dazu rechtliches? Wo finde ich genaues?
Oder darf der AG mir das wirklich bestimmen??
Ich danke Euch ganz herzlich schonmal für Eure Antworten!!
Community-Antworten (4)
09.02.2018 um 14:45 Uhr
Allein kannst Du sicher nicht bestimmen, wann Du Deine Überstunden/Plusstunden abbaust. Die geht nur im Zusammenhang mit betrieblichen Belangen. Siehe hierzu "www.arbeitsrechte.de/ueberstundenabbau". Auch der Urlaub ist nicht frei wählbar. Hierzu solltest Du auch ins Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), eventl. auch in bei Euch gültigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen schauen.
09.02.2018 um 16:15 Uhr
BUrlG § 7 (2) 1. Satz.
09.02.2018 um 16:24 Uhr
Sind die Überstunden angeordnet? Oder eher sowas wie Gleitzeit? Bist du selbst BR? Oder was sagt der BR dazu? Du wirst ja nicht die einzige sein, die da betroffen ist...
Abgesehen davon ist das doch "zusammenhängend"... oder hätte es ihm geholfen, wenn du den Tag Überstundenfrei auf Freitag gelegt hättest, sodass Mo-Do alles auf "Urlaub" gegangen wäre??
10.02.2018 um 08:19 Uhr
Also die Begründung dürfte so nicht ausreichen. Hast du deinen Chef Mal gefragt wann er dir den Urlaub 2017 den geben möchte? Warum hast du noch Erholungsurlaub aus 2017?
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