Ich habe heute eine Frage:

Unser Arbeitgeber möchte nicht, dass ich Montag bis Mittwoch Urlaub nehme (Resturlaub aus Vorjahr), Donnerstag Stunden abfeiere(nur 6h soll und 50 Plusstunden) und Freitag wieder Urlaub (neues Jahr) nehme. Das wäre ein Rosinen picken und ich solle zukünftig bitte zusammenhängend Urlaub nehmen. Eine BV gibt es nicht, nur eine Geschäftsanweisung von vor der BR-Gründung 2013 (wir werden die GA`s zu BV`s ändern, das erfordert jedoch Zeit) in der GA steht davon jedoch auch nichts.
Ich denke ich kann doch selbst bestimmen ob ich Stunden abfeiere oder Urlaub nehme. So oder so bin ich nicht da.
Was gibt es dazu rechtliches? Wo finde ich genaues?
Oder darf der AG mir das wirklich bestimmen??

Ich danke Euch ganz herzlich schonmal für Eure Antworten!!