Erstellt am 10.08.2020 um 07:29 Uhr von Kratzbürste
Wie kurzfristig ist denn der Punkt?
Ist der BRV nicht nach § 38 BetrVG freigestellt?
Warum nutzt er nicht § 37 Abs 2 BetrVG?
Erstellt am 10.08.2020 um 08:45 Uhr von UdoWoe
Wieso kurzfristig?
Lag die Einladung form- und fristgerecht vor? Dann wäre es kein Kurzfristiger TO in meinen Augen.
Alles andere kann ich nicht beurteilen, dazu fehlen mir Informationen.
Erstellt am 10.08.2020 um 11:11 Uhr von seeehas
Ansonsten müsst ihr dem Wunsch des BRV ja nicht entsprechen. Für jede Entscheidung braucht es einen BR Beschluss mit Mehrheit.
Erstellt am 10.08.2020 um 11:36 Uhr von fantil
@Einspruch, du schreibst,
"Auf der Tagesordnungsliste steht ,dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ohne Grund abgewählt werden soll...."
Dann schreibst du "...Der Vorsitzende will die zusätzliche freigestellte Zeit ,für sich selbst nutzen."
Na, wenn das kein Grund ist!
Ansonsten siehe Seeehas.
Erstellt am 10.08.2020 um 11:42 Uhr von Steinerin
Letztendlich stimmt das Gremium ab, entweder an dem Tag dieser Einladung oder eben zum nächsten Termin, das macht keinen Unterschied.
Und eine Begründung braucht es nicht.
Erstellt am 10.08.2020 um 16:56 Uhr von SBV Frank
Ich verstehe die Frage nicht! Ist der Vorsitzende freigestellt nur Teil freigestellt oder gar nicht freigestellt?? Oder will er jetzt 24 Stunden am Tag arbeiten?
Kannst du uns da mal auf die Sprünge bringen?