Erstellt am 23.04.2015 um 10:59 Uhr von nicoline
Um was für eine Vertragänderung ging es denn da?
Erstellt am 23.04.2015 um 11:27 Uhr von IInonameII
es ging um Zusatz - Geld für einen einzelnen MA
Erstellt am 23.04.2015 um 11:43 Uhr von gironimo
Im § 100 BetrVG steht, dass der BR "unverzüglich" handeln muss (setzt man mal voraus, der AG handelt wegen Dringlichkeit). Selbst wenn er sagt "ist mir egal, was der BR sagt...."
würde ich hier wie in dringlichen Fällen arbeiten.
Schon der Glaubwürdigkeit willen unverzüglich - also kurzfristig zusätzliche Sitzung und § 101 BetrVG ziehen.
ABER - wegen mehr Geld und Ihr habt widersprochen? Mit welchem Grund aus dem § 99 BetrVG heraus? Und Ihr seit doch auch der Interessenvertreter desjenigen .....
Da droht die Aktion gründlich schief zu laufen.
Erstellt am 23.04.2015 um 11:45 Uhr von nicoline
*ABER - wegen mehr Geld und Ihr habt widersprochen? Mit welchem Grund aus dem § 99 BetrVG heraus? Und Ihr seit doch auch der Interessenvertreter desjenigen .....
Da droht die Aktion gründlich schief zu laufen.*
Deswegen meine Frage!
Erstellt am 23.04.2015 um 14:14 Uhr von Pjöööng
"Zusatz - Geld für einen einzelnen MA"
Warum wurde der BR dazu überhaupt gehört?