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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tagesordnungspunkt muss aussagekräftig sein?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

unser BRV beruft eine BR Sitzung. Wir haben auf der Tagesordnung den TOP Eingruppierungen Nun sage ich, auch BR, nur die Formulierung "Eingruppierungen" reicht nicht aus. Es müssen Namen und die Lohngruppen mit angegeben werden.

Wie ist dies bei Euch???

Gruß Bernd

10.622025

Community-Antworten (25)

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:07 Uhr

@Bernd, Namen und Lohngruppen haben auf der Tagesordnung nicht's verloren. Du bekommst die Einladung samt TOP früh genug, um dir die nötigen Informationen, die du haben willst, beim BRV einzuholen.

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:25 Uhr

@Ramses II, tut mir leid, seh ich nicht so. Dann müsste bei eine anstehende Kündung ja auch der Name des MA auf der TO stehen.

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:48 Uhr

@Ramsi, im BetrVG steht "ist konkret anzugeben". Erklär du mir mal, was mit konkret gemeint ist!

A
axel

20.12.2006 um 10:48 Uhr

Hallo zusammen

also ich sehe es auch so, dass die Sache auf die Tagesordnung gehört. Man braucht ja keinen Roman zu schreiben es reicht ja z.B. "4. Eingruppierungen" darunter als Stichpunkte "Name und Lohngruppe alt in neu".

So machen wir es. Ich kenne es nicht anders und habe es auch so gelernt. Ich schließe mich Ramses II an.

Übrigens: Bei dem Tagesordnungspunkt "Anträge" genügt ja auch nicht nur "Anträge" zu formulieren. Der Gegenstand um dem es geht gehört schon als Stichwort beschrieben - dies gehört zu einer ordnungsgemäßen Vorbereitung.

Gruß Axel

OI
Oskar II

20.12.2006 um 10:52 Uhr

"@Ramsi, im BetrVG steht 'ist konkret anzugeben'. "

Wirklich?

Wo??

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:57 Uhr

@Oskarle, § 29 Rd. 46 Fitting.... definier mir mal "möglichst konkret" möglichst konkret! :-))

K
Kölner

20.12.2006 um 11:08 Uhr

@Mona-Lisa Wenn ich Dir jetzt sagen würde, dass Ramses' II Aussage stimmt...wirst Du dann gläubig?

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 11:36 Uhr

@Kölner, bei Ramses II gläubig werden? Na, da werd ich eher noch abtrünniger!

@Ramsi, dann steht bei euch im Betrieb den Name des zur (ggf.)Kündigung anstehenden MA mit der Bekanntmachung der BR-Sitzung am "schwarzen Brett"?

F
Frankenland

20.12.2006 um 11:50 Uhr

Was hat eine Tagesordnung am schwarzen Brett zu suchen. An diesem Brett hängt bzw. sollte nur der Termin der nächsten BR Sitzung hängen.

Lasst mal die Kirche im Dorf. Der Gegenstand über den ein Beschluss gefasst werden soll, sollte schon in Stichworten auf der Einladung an die BR's stehen um eine ordnungsgemäße Vorbereitung zu haben.

Eine Erklärung über "möglichst konkret" halte ich für einen Käse. Schreibt Euere Tagesordnung ordnungsgemäß und informiert Euer Gremium dann gibts auch keine Schwierigkeiten.

Gruß Frankenland

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 11:53 Uhr

@Frankenland, "Was hat eine Tagesordnung am schwarzen Brett zu suchen. An diesem Brett hängt bzw. sollte nur der Termin der nächsten BR Sitzung hängen."

Die Belegschaft hat's ja nicht zu interessieren, was in der anstehenden Sitzung verhandelt wird......, oder?

E
Erwin

20.12.2006 um 12:56 Uhr

@Mona-Lisa

du bist ja vielleicht witzig - eine Tagesordnung darf nicht ans Schwarze Brett, nur der Termin der Sitzung. Schau mal ins BetrG was die Nichtöffentlichkeit einer BR-Sitzung betrifft.

E
Erwin

20.12.2006 um 13:49 Uhr

@Ramses II

Ich bleibe dabei: die korrekte Tagesordnung der BR-Sitzung gehört auf keinen Fall ans Schwarze Brett.

Eine zweite "sogenannte öffentliche" Tagesordnung könnte aber nur grob und auch nicht vollständig sein. Find ich persönlich jedoch keine gute Idee. Ein basisnaher BR hat sowieso mit den Kolleginnen und Kollegen laufend Kontakt und spricht mit Ihnen natürlich auch über sie betreffende Dinge, allerdings nicht über Gehälter etc. was ja sicher Allen bekannt ist.

F
Frankenland

20.12.2006 um 14:22 Uhr

@Mona-Lisa

soll das heißen du plauderst alles aus was in Sitzung besprochen wird?

Gruß Frankenland

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 14:35 Uhr

@Frankenland, du wirst es kaum glauben, aber bis auf wenige Ausnahmen, JA!

Wie macht du das? Kommst du von der Sitzung zurück und erklärst jedem der dich fragt, "Pst, darf ich dir nicht erzählen, ist geheim..... "

F
Frankenland

20.12.2006 um 14:42 Uhr

@Mona-Lisa

was geht denn dem MA 1 an was MA 2 verdient wenn der BR über eine neue Eingruppierung einen Beschluss gefasst hat?

Ich würde niemanden auf die Nase binden was der andere verdient. Dich möchte ich nicht als BR haben!!!

Frankenland

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 14:59 Uhr

@Frankenland, jetzt krieg dich wieder ein!

"du wirst es kaum glauben, aber bis auf wenige Ausnahmen, JA! "

irgendwie hast du diesen Satz von mir überlesen.....

L
Lotte

20.12.2006 um 17:43 Uhr

Ramses, wenn die TO der BR-Sitzung eine Anlage hat, die alle wesentlichen Informationen enthält und auf der TO z.B. unter personellen Maßnahmen lediglich der Satz "gemäß Anlage" erscheint, wäre ein Aushang der nichtssagenden TO denkbar, aber m.E. immer noch nicht sinnvoll. Die Kollegen könnten der TO dann nur ersehen, welche grundlegenden Dinge gerade anstehen, z.B. TOP 5. Diskussion und Beschluss zum Einsatz des Dienstplanmanagers.

B
Bergmann

20.12.2006 um 20:07 Uhr

Glück Auf das Einzige was ans Schwarze Brett soll ist -Euer geliebter BR tagt am ....,ab .... erreichbar im Notfall unter Tel: .... !

Die TO soll als Übersicht dienen, was ansteht -sonst kommen wir soweit: so, Diskussion brauchen wir nicht-steht ja alles in der TO-laß uns abstimmen !!

Fehlende Informationen lassen sich nachholen .

P
Pfarrer

20.12.2006 um 20:19 Uhr

@Guten Abend Kollegen,

bei uns im BR bedeutet in der Einladung/Tagesordnung der Begriff "Konkret" dies, - da gibt es ein Top namens - Personelle Angelegenheiten- (mit dem voraussichtlich nötigen Zeitbedarf ) da weiß dann jeder von dem Gremium was das beinhalten kann. Namen usw. tauchen da nur in den seltensten Fällen bis gar nicht auf.

@Frankenland

Ich denke auch, ein Betriebsrat ist kein Geheimrat, - das geht bei mir soweit, das ich auch auf Nachfragen Kollegen bestätige, wenn z.B. ein Mitarbeiter spezielle Zulagen erhält, lediglich über die Höhe der Summe der Zulage wird geschwiegen.

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 20:28 Uhr

@Bergmann, euch trau ich alles zu.... ;-))

@Pfarrer, so weit würde ich nicht gehen.

L
Lotte

20.12.2006 um 21:00 Uhr

Pfarrer, dadurch, dass sich nun auch die Kirche zur falschen TO bekennt, wird sie aber auch nicht richtiger ;-))

P
Pfarrer

20.12.2006 um 21:56 Uhr

@Lotte

...jaja, das Leben ist ein Friedhof voller geplatzter Träume und Vorstellungen:-)) - ich werde morgen in der Sitzung die hiesige Kritik an unserer TO nebenbei mal zur Sprache bringen.

B
Bergmann

20.12.2006 um 22:07 Uhr

@ Pfarrer ,

wie steht es dann in den geänderten TO bei euch : gelobe Besserung wegen Einsicht ?

L
Lotte

20.12.2006 um 22:07 Uhr

Pfarrer, na nun mal keine Schwarzmalerei, gerade Du musst doch die Hoffnung und den Glauben in die Welt tragen. Kann man bei Dir eigentlich wieder eintreten? ;-)

W
Waschbär

21.12.2006 um 07:54 Uhr

Also in Waschbärhausen machen wir das so:

Freitag Tagt der BA Ausschuss (!) Montag werden die Einadungen +Tagesordung in die BRM fächer gelegt bzw die Einladungen versand Dienstag 8°° jeder BRM hat 1 Std zeit sich über die Tops zu Informieren (wenn nötig da wir auch bei Einzehlmassnamen die Namen und daten der AN´s haben) 9°° Öffnung der Sitzung ....

p.s die BRM´s haben bis Freitag 15°° zeit Tops auf die Tagesordnung zu bringen per Post,Mail oder anruf ....

Verfahren bei Beschwerden : Gehen auf die Tagesordnung wird vom BR beschlossen ob wichtig oder nicht Wichtig (...) bei Wichtig kommt die Ausgearbeitete Bescherde auf den n. Top !

Die Tagesordnung+Top´s sind bei uns nicht öffentlich (!) schon wegen dem DATENSCHUTZ .Dafür gibt es ja den Rechenschatsbericht vom BR, Betriebsrelevante infos regelt bei uns die Gruppe ÖA ! Nach Abstimmung mit dem BR auf der Tagesordnung ! Abweichungen vom Verfahren sind bei uns nicht möglich, da der AG sich mit dem Recht sehr gut aus kennt und wir uns niemals die Blösse geben werden das ein Beschluss "üngultig bzw anfechtbar" sein wird !

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