Erstellt am 29.07.2009 um 15:42 Uhr von Solarkrieger
Hallo Schnubbel!
Leider ist es so das nicht alle BRM ihre Aufgabe, oder besser gesetzlichen Auftrag ernst nehmen.
Wenn man ihm allerdings rechtlich nichts nachweisen kann, wird es wohl schwer den Kollegen seines Mandats zu entheben. Ihr solltet ihm aber unverständlich klar machen das er, wie wir alle, sein Amt zum Wohle der MA ausüben sollte und wenn er nicht gewillt ist das zu tun er doch Platz machen sollte für ein Ersatzmitglied das seine Aufgaben ernst nimmt.
Ansonsten kann man nur hoffen das sein Verhalten auch der Belegschaft auffällt und er bei den nächsten Wahlen nicht wieder ins Gremium gewählt wird.
Mit solchen Brüdern werden wir es aber immer wieder mal zu tun haben. Ist schade aber leider in gewisser Hinsicht nicht zu vermeiden.
Aber lass dich nicht entmutigen und mach vernünftig deinen Job, manchmal erledigen sich kleine Probleme von alleine.
Erstellt am 29.07.2009 um 17:01 Uhr von DerNeue
Hallo Schnubbel!
Solarkrieger hat Recht. Wir haben fast alle so einen Helden. Rechtlich gesehen ist sehr schwierig ihm das nachzuweisen. Aber die Kollegen haben auch eine Kopf zum Denken und vielleicht erledigt sich es ja von selbst.
Unser Held, ist bei anstehenden Problemen meist abwesend und hat sich auch nicht bei mir abgemeldet. Dann steht immer in der Anwesenheitsliste "unentschuldigt". Auch wir können nichts unternehmen. Macht einen guten Jop und mal sehen was die nächste BR - Wahl so alles bringt
Erstellt am 29.07.2009 um 21:26 Uhr von ridgeback
@
** Er eine unbedeutende Fortbildung **
Vielleicht sieht das der Kollege anders und ist für ihn wichtig.
Man sollte nicht nur vom eigenen Standpunkt ausgehen.
**eine Ausserordentliche BR Sitzung **
Konnte er das vorher wissen? Mußte die Sitzung an diesem Tag sein?
**wenn eine Sitzung an einem freien Tag ist dann meldet er sich ohne ärztlichen Nachweis Krank.**
Muss er Dir eine AU vorlegen wenn er krank ist und dann noch an seinem freien Tag?
Erstellt am 30.07.2009 um 08:34 Uhr von dirkane
Hallo zusammen,
wie wärs den, wenn man den §48BetrVG Ausschluss eines nachliest, könnte hilfreich ein.
MFG
dirkane
Erstellt am 30.07.2009 um 08:54 Uhr von DonJohnson
@all
Also ich bin da eher auf ridgebacks Seite. Ein paar Dinge hat er ja schon "entkräftet", und auch für das vorzeitige Verlassen Eienr Sitzung kann man durchaus Gründe finden. Interessieren würde mich, wie schnubbels Gremium dieses BRM abgemahnt hat...
Ansonsten wurden Grüde zur Nichtteilnahme an den Sitzungen dargelegt - auch die Fortbildung ist ein solcher. Irgendwie kann ich mir nciht vorstellen, das AG´s "unwichtige" Ganztagsfortbildungen im Betrieb stattfinden lassen...
Einen wirklichen Pflichtverstoß kann ich momentan noch nciht erkennen...
Erstellt am 30.07.2009 um 09:08 Uhr von waschbär
@schnubbel,
solche schnulligbacken, kommem im Pessten BR vor, da Du ihna ja schon Freundlich auf seine Pflichten und sein Soziales Verhalten hingewisen hast. Ist es eben so....
Auch dieser welcher wurde von Menschen des Betriebes Gewählt... Nun darfst du ihn ja nicht Bloss-stellen.
Aber ich segae es mal so.... Wenn er nie Zeit für sein BR Amt hat , wer Wählt ihn wenn ihnkeiner Sieht ? Verstehst Du das was ich dir sagen will !