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BR-Kollegen zum Arbeitsgerichtstermin eines Kollegen ?

B
bärbel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich habe eine Frage kann das BR-Gremium 2 BR-Kollegen zum Arbeitsgerichtsprozess eines Kollegen schicken - mit gefassten Beschluss natürlich- Gruß Bärbel

2.613014

Community-Antworten (14)

H
Hirnixxl

09.08.2006 um 01:16 Uhr

40959

Vielleicht hilft die dieser Tread weiter.

K
Kölner

09.08.2006 um 01:35 Uhr

@Bärbel Als AG würde ich sagen, dass dies nicht zu den gesetzlichen Aufgaben eines BRM gehört!

R
Rollie

09.08.2006 um 01:50 Uhr

Mir erschließt sich auch nicht der Sinn, wenn sie nicht geladen wurden.

K
Kölner

09.08.2006 um 02:09 Uhr

@Rollie Auch wenn sie vom Kläger eingeladen würden, erschlösse sich mir die Kostentragungspflicht durch den AG auch nicht!

R
Rollie

09.08.2006 um 02:27 Uhr

@Kölner,

hast ja recht, bezog sich aber auch nicht auf die Kosten, mir war nur einfach unklar, einen Beschluß zu fassen, 2 hinzuschicken.

Es steht ihnen ja frei, in der Freizeit daran teilzunehmen, dafür brauchen sie aber keinen Beschluß.

Oder sie werden vom Gericht geladen, brauchen sie auch keinen Beschluß.

W
wölfchen

09.08.2006 um 10:28 Uhr

Hallo Bärbel, vor einiger Zeit gings mir genau so. Es standen einige individualrechtliche Prozesse an und ich sollte hier im Büro hocken und nur aus dem Erleben, also aus zweiter Hand erfahren, was gelaufen ist. Dabei sind es doch gerade die Zwischentöne und die Randbemerkungen des Richters, welche die Sache interessant und fast zum Lehrstoff werden lassen. Leider, leider, auch unser Anwalt hat mir abgeraten, ob mit oder ohne Beschluß, in der Dienstzeit da hin zu fahren. Und der Anwalt ist ein alter Fuchs, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeitweilig in Brüssel tätig gewesen und vertritt seit Jahren nur Arbeitnehmer und Betriebsräte. Hat auch für uns schon fast aussichtslose Sachen gerettet. Die Einsicht war schwer, weil - es brennt ja auf den Nägeln!!! Ich habe dann für mich die Entscheidung getroffen, dafür tatsächlich meine Freizeit zu opfern (manchmal sogar einen Urlaubstag). Ein positives hats dann auch: ich verzettele mich nicht mehr und gehe nur noch zu den wirklich wichtigen Verhandlungen. Möge Dir die Einsich leicht fallen Gruß Wölfchen

F
Fayence

09.08.2006 um 10:59 Uhr

@ wölfchen

"...ich verzettele mich nicht mehr und gehe nur noch zu den wirklich wichtigen Verhandlungen."

Hattest Du vorher eine Dauerkarte beim Arbeitsgericht? :-)

W
wölfchen

09.08.2006 um 11:24 Uhr

@ Fayence mal ernsthaft: ich war neu im Amt und alles hat mich interessiert. Neu im Amt war zur gleichen Zeit die GL (BR und GmbH- Gründung fast zeitgleich) und die "räumte erst mal kräftig auf". In einem Heim z.B. wurden 20 MA von 80 gekündigt (und wir noch nicht mal ne Schulung). Klar hatte ich da fast eine Dauerkarte! Ich bereue aber die entgangene Freizeit nicht, weil einige MA ohne Gew. oder Rechtsschutz in die Kündigungsschutzklage gegangen sind. Für die war es eine große Hilfe zu wissen, dass da einer mit im Saal sitzt, der auf ihrer Seite ist. Wir haben dann meist auf dem Weg zum AG nochmal das Verhalten und die mögliche Argumente durchgekaut und auf dem Rückweg habe ich Ihnen erklärt, was sie in der Aufregung nicht verstanden hatten. Bei 19 von den 20 ging es zwar letztendlich nur um die Höhe der Abfindung. Die eine Ausnahme hat ganz allein, ohne Rechtsbeistand, die Weiterbeschäftigung erstritten und eine andere von den 19 hat zusätzlich zur Abfindung die Zusicherung des AG erhalten, dass sie bei allen Ämtergängen (Arbeitsamt usw.) vom Sozialarbeiter des Hauses begleitet wird. Im Nachhinein denke ich, es war gut, dass ichs gemacht hatte - die verbliebenen MA honorieren es mir heute noch mit 84% Zustimmung bei der BR- Wahl. Und Dir ein fettes Danke, dass Du mich mit Deiner Anmerkung mal zum Nachsinnen über unsere Pionierzeit angeregt hast! :-))

F
Fayence

09.08.2006 um 11:40 Uhr

wölfchen,

gern geschehn! ;-))

FB
Frank B.

09.08.2006 um 13:25 Uhr

@wölfchen

Beeindruckend!

Meine Arbeitsgerichterfahrungen stammen einzig aus dem Besuch eines Arbeitsrechtseminares. Wir hatten bisher nur eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung bei verhaltensbedingter Kündigung, welche der Arbeitgeber verlor. Der Kläger arbeitet heute noch bei uns.

W
wölfchen

09.08.2006 um 13:37 Uhr

@ Frank B. Sooo beeindruckend ist das nun auch wieder nicht. Sei froh, dass Ihr das nicht mitmachen mußtet! Und irgendwann habe ich die Erfahrung machen müssen: Du kannst noch so oft beim Gericht gesessen haben (zeitweilig saß ich auch mal auf der anderen Seite - als ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht) - wenn Du dann mal als selbst betroffener da sitzt, dann ist alle Erfahrung die Du gesammelt hast, für die Katz. Dann bist Du genau so aufgeregt wie alle anderen vor Dir und die Hände flattern und Du bekommst die Stimme kaum unter Kontrolle! Schei....benkleister! Ich wünsche Euch von ganzem Herzen weiterhin eine ruhige Zeit!

K
Kölner

09.08.2006 um 16:06 Uhr

@wölfchen Solche Erfahrungen kann Dir aber niemand mehr nehmen. Und jetzt überlege ich, ob Dir das Wort "Neid" in den Sinn kommt... ;-)

@Frank B. Mal von dem ein oder anderen Fragesteller oder Antwortgeber abgesehen, habe ich BRM's erlebt, die die Anzahl von Gerichtsverfahren und Einigungsstellen wie Skalpe oder Kerben in Ihrem Handkommentar vor sich hertragen. Gruselig...

W
wölfchen

09.08.2006 um 16:22 Uhr

@ kölner hi, hi, hi - heute ist scheinbar mein Tag der Retrospektive - bei BRM`s muss ich an Tucholskys "Rheinsberg" denken - hört sich an wie Kläre: Betriebsratsmitglieders :-))

K
Kölner

09.08.2006 um 16:29 Uhr

@Tucho..., wölfchen Dann sollten wir uns hüten, über den Freitod im schwedischen Exil nachzudenken. :o)

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