Es ist ja so vorgesehen, dass verhinderte BR-Mitglieder durch Ersatzmitglieder zeitweise vertreten werden.
Nun kann es ja sein, dass die ordentlichen Mitglieder eine sehr wichtige Fragestellung schon länger diskutieren und nun auf der nächsten BR-Sitzung einen Entschluss dazu fassen wollen. Einladung dazu ist raus.
Dummer Fall wäre nun, wenn alle oder fast alle Mitglieder zum Beispiel wegen Krankheit verhindert sind. Dann würden zwar die Ersatzmitglieder nachrücken. Diese wären in den Fall ja überhaupt nicht eingearbeitet und könnten demnach auch eigentlich nicht entscheiden (wenngleich sie vom Gesetz her dürften).
Frage hierzu: Darf in diesem Fall die BR-Sitzung schon vorher vertragt werden? Oder muss dazu das Gremium mit den vielen Ersatzmitgliedern zusammentreten und die Vertagung beschließen?