Wichtige BR-Sitzung vertagen weil zu viel Ersatzmitglieder
Es ist ja so vorgesehen, dass verhinderte BR-Mitglieder durch Ersatzmitglieder zeitweise vertreten werden. Nun kann es ja sein, dass die ordentlichen Mitglieder eine sehr wichtige Fragestellung schon länger diskutieren und nun auf der nächsten BR-Sitzung einen Entschluss dazu fassen wollen. Einladung dazu ist raus. Dummer Fall wäre nun, wenn alle oder fast alle Mitglieder zum Beispiel wegen Krankheit verhindert sind. Dann würden zwar die Ersatzmitglieder nachrücken. Diese wären in den Fall ja überhaupt nicht eingearbeitet und könnten demnach auch eigentlich nicht entscheiden (wenngleich sie vom Gesetz her dürften). Frage hierzu: Darf in diesem Fall die BR-Sitzung schon vorher vertragt werden? Oder muss dazu das Gremium mit den vielen Ersatzmitgliedern zusammentreten und die Vertagung beschließen?
Community-Antworten (2)
13.07.2022 um 10:50 Uhr
Wenn beschlossen wurde das der Beschluss während dieser Sitzung durchgeführt wird und das auch im entsprechenden Sitzungsprotokoll steht sollte die turnusmäßige Sitzung mit den BERM durchgeführt werden und der Termin des Beschluss durch einen entsprechenden Beschluss verschoben werden.
Wenn ihr nur darüber gesprochen habt den Beschluss während der nächsten Sitzung durchzuführen ist das egal, interessiert, trotz Nennung in der Einladung, Keinen. Hier würde ich einfach eine neue Einladung mit geänderter Tagesordnung und später eine weitere mit neuem Beschluss-Termin verschicken.
Alternative wäre BetrVG §30, 33 und 34 in die Geschäftsordnung des Betriebsrat aufzunehmen. Damit wäre es möglich die kranken, auch urlaubenden BR-Mitglieder per Video- Telefonkonferenz hinzuzuschalten und die Anzahl der benötigten BERM zu verkleinern so das genug informierte BRM für den Beschluss anwesend sein können. Das aber nur im absoluten Ausnahmefall z.b. wenn der Beschluss wichtig ist und zeitlich drängt.
13.07.2022 um 11:07 Uhr
Es gibt da verschiedene Möglichkeiten:
- Die Sitzung wird vertagt. Der Betriebsrat hat das Recht, Sitzungen einzuberufen. Das beinhaltet auch das Recht, sie zu zu verschieben.
- Die Sitzung findet statt, aber der Beschluss wird vertagt. Das ist sinnvoll, wenn es außer diesem wichtigen Beschluss auch noch andere Dinge zu besprechen gibt.
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