Achtung wichtig...wir sind 5 neue BR
Hallo Kollegen! sehr wichtig........
Wir sind ein neuer fünfköpfiger Betriebsrat! Die Firma hat ein neues Bürogebäude gebaut und unser Büro befindet sich dort! Den Zugang haben wir über den Stempelchip der für uns fünf auch die Türen zum Gebäude öffnet....alle anderen die dort Büros haben besitzen einen Schlüßel zum Gebäude! Meine Frage lautet: Ist es zulässig uns keinen Schlüßel zu geben weil ja der Computer ausgelesen werden kann wann wir das Gebäude betreten haben!
Bitte um Antworten und eventuell § oder Begründungen mit denen wir begründet einen Schlüßel anfordern können....Danke im voraus Andy
Community-Antworten (3)
22.02.2011 um 15:13 Uhr
Wenn der Chip die T+ür öffnet, braucht ihr keinen Schlüssel. Was soll so geheim dran sein, wann ihr kommt und geht? Alle anderen werden wohl auch ihre Schlüssel demnächst abgeben müssen, denn die braucht dann keiner mehr.
22.02.2011 um 16:44 Uhr
Die Anwendung einer Chipkarte (o.ä.) als Zugangsschlüssel ist nach §87(1) Nr.6 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
22.02.2011 um 19:34 Uhr
Grundsätzlich ist bei einer mechatronischen Schließanlage eine Verhaltenskontrolle möglich, da eine bestimmte Anzahl von Schliessvorgängen zusammen mit der Schliessberechtigung gespeichert wird.
Der Vorteil ist aber, dass der Verlust des Chips sicher kostengünstiger als der eines Schlüssels ist. Es muss in solch einem Fall weder das Schloss ausgetauscht noch müssen neue Schlüssel vergeben werden.
Ich würde eine BV abschliessen, die regelt, wann die Daten des Schliesszylinders ausgewertet werden dürfen.
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