Hallo,
bei uns soll eine Standortverlegung vorgenommen werden.Wir (BR) sind generell nicht dagegen,wenn ein Interessenausgleich mit der Geschäftsleitung zustande kommt(Lohnausgleich und Fahrkosten).Die Geschäftsleitung beschreibt den Fall so,das die Standortverlegung vor unsere Wahl als Merkblatt an unseren schwarzen Brett aushang.
Da stand drauf:Vorraussichliche standortverlegung am .......
Und wir kein Mitbestimmungsrecht haben,laut Bundesarbeitgericht!!!!
Wie verhalten wir uns jetzt?Haben wir wirklich kein Mitbestimmungsrecht?