Ich benötige dringende Hilfe.
Es steht eine Betriebsänderung vor, wonach eine Abteilung neu gebildet wird, mit Vorgesetztem, etc. Drei Abteilungen solle zu zwei Abteilungen verschmolzen werden.

Nach § 111 muss der BR ja diesem zustimmen.

Ich lese aber als vom Interessenausgleich nach § 112, dieser würde auch nur bei uns zutreffen, so weit habe ich mich schon eingelesen bzw. im Web informiert.

Der BR bekam "Ablaufpläne" des Arbeitgebers vorgelegt, wonach er alles aufgeschlüsselt hat, was die Kollegen der "neu erschaffenden Stelle" verdienen sollen, ab wann es los geht, wie groß die Abteilung sein wird, die Stellenanforderung.

Ist dieser Ablaufplan unser Interessenausgleich? Es finden keine betriebsgedingten Kündigungen statt!!!.
Wer kann mir hier schnellstmöglich helfen??
(Bei dem Ablaufplan sind wir aber nicht mit einverstanden, was die neuen Kollegen verdienen sollen)