Interessenausgleich
Hallo, wenn wir einen Interessenausgleich mit Sozialplan mit dem AG schließen Wollen , müssen wir dann zuvor einen Beschluß fassen das wir diesem Interessenausgleich zustimmen und unterschreiben dürfen
Community-Antworten (1)
14.11.2014 um 08:59 Uhr
Die Aktivitäten des BR erfordern immer eine dazu passende Beschlusslage.
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