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Interessenausgleich

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn wir einen Interessenausgleich mit Sozialplan mit dem AG schließen Wollen , müssen wir dann zuvor einen Beschluß fassen das wir diesem Interessenausgleich zustimmen und unterschreiben dürfen

1.70301

Community-Antworten (1)

G
gironimo

14.11.2014 um 08:59 Uhr

Die Aktivitäten des BR erfordern immer eine dazu passende Beschlusslage.

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