Folgende Thematik: Im Januar dieses Jahres hat eine Umfirmierung stattgefunden, die unseren Standort (NRW), in eine GmbH eingliederte, die im Arbeitgeberverband in Bayern ist und an diesem Standort wird auch nach Tarif (IG Metall) bezahlt.

An unseren Standort gelten bislang ausschliesslich individuell geschlossene Arbeitsverträge, die zu teilen weit unter Tarif liegen.

Steht mir als Gewerkschaftsmitglied nun auf Anfrage beim Arbeitgeber der Tariflohn zu?