Folgende Thematik: Im Januar dieses Jahres hat eine Umfirmierung stattgefunden, die unseren Standort (NRW), in eine GmbH eingliederte, die im Arbeitgeberverband in Bayern ist und an diesem Standort wird auch nach Tarif (IG Metall) bezahlt.
An unseren Standort gelten bislang ausschliesslich individuell geschlossene Arbeitsverträge, die zu teilen weit unter Tarif liegen.
Steht mir als Gewerkschaftsmitglied nun auf Anfrage beim Arbeitgeber der Tariflohn zu?
Da müsstest Du mal in den TV schauen ob du unter den räumlichen und persönlichen Geltungsbereiches des TV fällst.
Oder Du beantragst es einfach beim AG und wartest die Reaktion (Begründung) des AG ab, warum der TV nicht bei Euch gilt.
Erstellt am 23.07.2020 um 13:44 Uhr von Kratzbürste