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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Insolvenz, Betriebsschließung, Weiterführung oder Übernahme?

C
cheech
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb ist in Insolvenz und es wurden bereits über 100 MA freigestellt, etwa 80 Mitarbeiter sind noch beschäftigt. Alle Mitarbeiter haben ihre Kündigungen zum 31.08. erhalten. Unser Insolvenzverwalter erwähnte in den Kündigungsschreiben, dass er das Unternehmen nicht weiterleiten wird und diesbezüglich entweder einer Hausbank als Unterstützung oder ein Neuer Investor oder ein Neuer Käufer, gesucht wird. Unsere Werkleitung planen allerding mit den Kunden eine über den 31.08. hinaus, Ware zu Fertigen. Wir vom BR überlegen uns nun, bzw wir gehen davon aus, dass bestimmt eine Betriebsschließung stattfindet. Da alle gekündigt sind und unsere Insolvenzverwalter nicht mehr weitermachen wird (stand vor 2 Monaten). Jetzt zur eigentlichen Frage, wie lange muss der Betrieb geschlossen sein, damit es sich nicht um einer Übernahme oder Weiteführung handelt? Ich gehe davon aus, dass sie schließen werden um alle tariflichen und BVs nicht fortführen zu müssen. Vielleicht kann auch jemand sagen, wo ich da was finde. Selbstverständlich haben iwir auch einen Anwalt konsultiert, den ich aber heute erst wieder ab 14Uhr erreiche. Hab gehofft, eventuell vorher das eine oder andere zu Erfahren.

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Community-Antworten (2)

B
biberrat

16.07.2009 um 11:47 Uhr

Hallo Cheech,

sollte der Betrieb mit den gleichen Betriebsmitteln und dem gleichen Betriebszweck fortgeführt werden, so handelt es sich um eine Scheinstillegung. In der Rechtsprechung geht man bei einer Stillegung und dann weiteren Fortführung des Geschäfts von einer Ruhephase von mind. 6-8 Monaten aus.

LG

Biberrat

C
cheech

12.08.2009 um 12:17 Uhr

vielen Dank für deine Antwort.l Mittlerweilen hat sich so einiges getan. Unsere Firma wird am besagten Datum defenetiv schließen. Allerdings haben wir bereits einen Neuinteressenten, welcher auch bereits neue Arbeitsverträge an alle noch beschäftigten Ma sendete. Neuer chef, neuer Name, allerdings gleiches Produkt. Wie sieht es denn da aus mit Betriebsrat? Läuft unsere Amtszeit weiter bis zu den nächsten neuwahlen im jahr 2010? Oder ist das neue Unternehmen, nun Betriebsratslos? Alle Neuen Verträge beinhalten eine 6 Monate Probezeit. Falls wir einen Betriebsrat gründen würden? schmunzel....

Würd gerne eure Meinung hören.

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