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INSOLVENZ!!!!

D
Daimon
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, als stellvert.Behinderten-Vertreter wende ich mich heute mit einer sehr dringenden Frage an Sie. Mein Arbeitgeber (sprich der Konkursverwalter) hat das Insolvenzverfahren eingeleitet. Wir, die Arbeitnehmer, erhielten bisher unser Gehalt vom Arbeitsamt.Die 3-Monatsfrist ist nun abgelaufen. In einer Betriebsversammlung wurde uns mitgeteilt, dass es n i c h t sicher sei das unsere Gehälter Ende September gezahlt werden können. Mich sprachen schwerbehinderte Kollegen/innen auf das Problem an. (Wovon zahle ich meine Miete usw.) Leider konnte ich keine "Lösung" des Problemes anbieten. Ferner tauchte die Frage auf ob gearbeitet werden muss wenn kein Entgelt gezahlt wird. Wie , dass ist nun die Frage, sollen sich die Mitarbeiter(innen nun verhalten??? Wer ist zuständig ( Behörden) für evtl. Geldersatzansprüche? Für Hilfe jeglicher Art bin ich sehr dankbar.

5.13401

Community-Antworten (1)

P
Peanuts

30.08.2009 um 15:25 Uhr

"Wer ist zuständig ( Behörden) für evtl. Geldersatzansprüche? "

Ausschließlich die Agentur für Arbeit.

"Ferner tauchte die Frage auf ob gearbeitet werden muss wenn kein Entgelt gezahlt wird. "

Es gibt ein Zurückbehaltungsrecht. Davon sollte man aber nur nach vorheriger Absprache mit einem Anwalt Gebrauch machen.

Gibt es einen BR? Wird dieser durch einen RA beraten?

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