Erstellt am 29.04.2019 um 07:43 Uhr von Kratzbürste
Ich verstehe den Arbeitgeber. Wenn man es mit einem ahnungslosen BR zu tun hat, macht das Unternehmertum keinen Spaß mehr.
Verhandelt der AG denn überhaupt über einen Interessenausgleich und Sozialplan?
Und als BR solltest du § 15 KSchG kennen.
Erstellt am 29.04.2019 um 08:18 Uhr von wombats
Betriebsrat hat 2 Termin für intressensausgleich einen im Mai den 2 im Juni Sozialplan wird auch verhandelt
Erstellt am 29.04.2019 um 08:24 Uhr von wombats
Ich selbst bin Ersatzmitglied habe aber auch aktive Arbeit geleistet. Wir sind nicht Ahnungslos und der Arbeitgeber hat Mitten in Berlin auf die Straße geschrieben "Fuck you Betriebsrat" und noch einiges mehr. Nimmt das zur begründung zur betriebsschließung.
Erstellt am 29.04.2019 um 08:30 Uhr von wombats
Unser Arbeitgeber hat die Anwaltskanzlei beauftragt die den BR von der Firma Maredo in den Keller gesperrt hat um die Mitglieder zu nötigen etwas zu unterschreiben
Erstellt am 29.04.2019 um 08:32 Uhr von wombats
Schaut mal im Internet nach unter arbeitsungerechtikeit oder BZ Wombats City Hostel Berlin
Erstellt am 29.04.2019 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Nach meiner Erinnerung hindern laufende Verhandlungen zu Interessenausgleich und/oder Sozialplan den Arbeitgeber nicht, die Maßnahme umzusetzen.
Ansonsten: § 15 (4) KSchG
Erstellt am 30.04.2019 um 12:00 Uhr von paula
ob der BR einen Unterlassungsanspruch während laufender Verhandlungen zum Interessenausgleich hat, ist in Deutschland sehr unterschiedlich entschieden. Die LAG entscheiden da alle unterschiedlich. Da es sich beim LAG um die letzte Instanz im einstweiligen Rechtschutz handelt, wird das BAG dazu nie eine Entscheidung treffen
schaue bitte mal für die Situation Berlin
https://www.vangard.de/blog/voruebergehend-blockiert-unterlassungsanspruch-des-betriebsrats-gegen-betriebsaenderungen