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Betriebsschließung

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wombats
Apr 2019 bearbeitet

Unser Betrieb schließt am 31.08.2019 da der Arbeitgeber sich nicht mehr mit dem Betriebsrat auseinandersetzen will. Können Kündigungen auch schon vor Abschluss eines Interessensausgleich aus gesprochen werden? Kann der Betriebsrat schon zum 31.06 gekündigt werden. Kündigungsfrist sind zwischen 2 bis 4 Monate

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

29.04.2019 um 09:43 Uhr

Ich verstehe den Arbeitgeber. Wenn man es mit einem ahnungslosen BR zu tun hat, macht das Unternehmertum keinen Spaß mehr. Verhandelt der AG denn überhaupt über einen Interessenausgleich und Sozialplan?

Und als BR solltest du § 15 KSchG kennen.

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wombats

29.04.2019 um 10:18 Uhr

Betriebsrat hat 2 Termin für intressensausgleich einen im Mai den 2 im Juni Sozialplan wird auch verhandelt

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wombats

29.04.2019 um 10:24 Uhr

Ich selbst bin Ersatzmitglied habe aber auch aktive Arbeit geleistet. Wir sind nicht Ahnungslos und der Arbeitgeber hat Mitten in Berlin auf die Straße geschrieben "Fuck you Betriebsrat" und noch einiges mehr. Nimmt das zur begründung zur betriebsschließung.

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wombats

29.04.2019 um 10:30 Uhr

Unser Arbeitgeber hat die Anwaltskanzlei beauftragt die den BR von der Firma Maredo in den Keller gesperrt hat um die Mitglieder zu nötigen etwas zu unterschreiben

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wombats

29.04.2019 um 10:32 Uhr

Schaut mal im Internet nach unter arbeitsungerechtikeit oder BZ Wombats City Hostel Berlin

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Pjöööng

29.04.2019 um 12:14 Uhr

Nach meiner Erinnerung hindern laufende Verhandlungen zu Interessenausgleich und/oder Sozialplan den Arbeitgeber nicht, die Maßnahme umzusetzen.

Ansonsten: § 15 (4) KSchG

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paula

30.04.2019 um 14:00 Uhr

ob der BR einen Unterlassungsanspruch während laufender Verhandlungen zum Interessenausgleich hat, ist in Deutschland sehr unterschiedlich entschieden. Die LAG entscheiden da alle unterschiedlich. Da es sich beim LAG um die letzte Instanz im einstweiligen Rechtschutz handelt, wird das BAG dazu nie eine Entscheidung treffen

schaue bitte mal für die Situation Berlin https://www.vangard.de/blog/voruebergehend-blockiert-unterlassungsanspruch-des-betriebsrats-gegen-betriebsaenderungen

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