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muss es einen Abfindung geben??

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neuerBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo einen Kollegin soll Krankheitsbedingt gekündigt werden mehre Bandscheibenvorfälle in der Pflege tätig besteht die Möglichkeit das sie eine Abfindung erhalten kann soweit ich informiert bin gibt es kein Recht auf Abfindung oder liege ich da falsch?

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Community-Antworten (11)

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Lohengrin

13.07.2009 um 23:56 Uhr

Stimmt! Es gibt kein Recht auf eine Abfindung mit Ausnahme des § 1a KSchG.

Mfg, Lohengrin

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Oluscha

14.07.2009 um 00:01 Uhr

@ neuer BR Zunächst liegst du völlig richtig damit, dass es keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt. Deswegen ist es reine Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt wird. Häufig verbinden Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung mit einem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage (z.B. Aufhebungsvertrag). Hier gibt es aber einige Fallstricke zu beachten, z.B. Sperrfrist bei der Arge.

Darf ich deinem Nickname entnehmen, dass du BR- Mitglied bist?

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neuerBR

14.07.2009 um 00:06 Uhr

ja bin ich die Kollegien ist 30% schwerbehindert wir hatten die Schwerbehintertenbeauftragte das einen von Integrationsamt sind aber nicht weiter gekommen und haben auch leider keine Alternative Arbeit gefunden unsere letzte Hoffnug war wenigstens eine Abfindung aber da ist beim AG nichts zumachen trotz sozialer Einrichtung

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Oluscha

14.07.2009 um 00:13 Uhr

@ neuerBR Seit ihr schon gemäß § 102 BetrVG gehört worden ? Habt ihr überprüft, ob die Kriterien für ein krankheitsbedingte Kündigung überhaupt vorliegen? Wurde der Kündigung vom Betriebsrat widersprochen?

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neuerBR

14.07.2009 um 00:27 Uhr

die Kündigung liegt ja noch nicht vor die Kollegin hat bis Donnerstag noch Praktikum es wurde nur bei einem Eingliederungsgespäch darüber gesprochen.

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Oluscha

14.07.2009 um 00:40 Uhr

@ neuerBR Dann habt ihr noch genügend Zeit, euch auf alles vorzubereiten. Bevor ihr Euch übereine Abfindung (für die wirklich in diesem Fall kein Rechtsanspruch besteht) Gedanken macht, bereitet Euch doch erst mal auf die Anhörung nach §102 BetrVG vor. Wenn der AG hier Fehler macht ist die Kündigung unter Umständen wirkungslos. Das heißt, die Kollegin kann sich mittels Kündigungsschutzklage wieder zurückklagen. Interessant wäre auch, ob hier nicht evtl. ein anerkannte Berufskrankheit vorliegt, vielleicht sind die Bandscheibenvorfälle auch Folge eines Arbeitsunfalles(Berufsgenossenschft kontaktieren) Auch ihre Schwerbehinderung müsst ihr in eure Vorbereitung mit einbeziehen.

Sorry, aber es sind einfach zu wenig Info`s, um konkreter helfen zu können.

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Oluscha

14.07.2009 um 12:49 Uhr

@ neuerBR Nun kann es natürlich sein, dass die betroffene Kollegin selbst auch nicht mehr in der Pflege arbeiten will. Aber der beste Weg eine Abfindung herauszuschlagen ist gerade in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage. Sehr häufig wird vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich abgeschlossen, der mit einer ansehnlichen Abfindung für den Gekündigten endet. Dazu müssen aber gute Erfolgsaussichten für die Kollegen bestehen, diese Klage auch zu gewinnen. Und genau hierbei könnt ihr über den § 102 BetrVG dem Arbeitgeber einige Fallgruben graben.

N
neuerBR

14.07.2009 um 15:03 Uhr

Erst mal danke für Eure hilfe ist immer nicht ganz einfach die Frage mit wichtigen Infos zu formulieren und die Frage kurz zu halten die Kollegin kann nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen in die Pflege hat eine Umschulung gemacht damit sie eine andere Tätigkeit machen kann zB Empfang da bitte der AG Ihr 9Stunden und sie soll einen Änderungskündigung bekommen. Ich werd mich heut nochmal mit dem &102 BetrVG genau beschäftigen wie wir Ihr helfen können.

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Immie

14.07.2009 um 15:23 Uhr

Entschuldigung... Aber dann habt ihr doch einen anderen Arbeitsplatz...den Empfang. Warum wird sie nicht dort hin versetzt? Welche Art von BEM habt ihr denn da gemacht?

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Lotte

14.07.2009 um 17:01 Uhr

neuerBR, ist die Kollegin einem Schwerbehinderten gleichgestellt? Wenn nicht, dann soll sie ganz schnell einen Antrag stellen (bei der Agentur für Arbeit) Das Gespräch mit dem IA war keine Kündigungsverhandlung, oder? Hat die Kollegin sich schon mal bei einem Rehabilitationsträger beraten lassen, welche beruflichen Alternativen ihr offen stehen könnten? Ist das Angebot von 9h/Woche am Empfang realistisch oder könnte die Kollegin dort mit ihrem jetztigen Stundenumfang beschäftigt werden? Hat der BR eine Idee, wo sie außerdem arbeiten könnte? Verwendet das für den Widerspruch.

N
neuerBR

14.07.2009 um 18:45 Uhr

jetzt haben wir einen Antrag auf Zustimmung einer Änderungs gemäss & 85 SGB IX bekommen

leider sind wirklich nur 9Stunden frei Stunden zu Verfügung die durch Leiharbeit besetzt wurde. Wir hatten einen hatten sehr viel BEM Gespräche mit Schwerbehindertenvertretung Integrationsamt leider haben wir keine Alternative zur Empfang gefunden.

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