Erstellt am 13.07.2009 um 21:56 Uhr von Lohengrin
Stimmt! Es gibt kein Recht auf eine Abfindung mit Ausnahme des § 1a KSchG.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 13.07.2009 um 22:01 Uhr von Oluscha
@ neuer BR
Zunächst liegst du völlig richtig damit, dass es keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt. Deswegen ist es reine Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt wird. Häufig verbinden Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung mit einem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage (z.B. Aufhebungsvertrag). Hier gibt es aber einige Fallstricke zu beachten, z.B. Sperrfrist bei der Arge.
Darf ich deinem Nickname entnehmen, dass du BR- Mitglied bist?
Erstellt am 13.07.2009 um 22:06 Uhr von neuerBR
ja bin ich
die Kollegien ist 30% schwerbehindert wir hatten die Schwerbehintertenbeauftragte das einen von Integrationsamt sind aber nicht weiter gekommen und haben auch leider keine Alternative Arbeit gefunden unsere letzte Hoffnug war wenigstens eine Abfindung
aber da ist beim AG nichts zumachen trotz sozialer Einrichtung
Erstellt am 13.07.2009 um 22:13 Uhr von Oluscha
@ neuerBR
Seit ihr schon gemäß § 102 BetrVG gehört worden ?
Habt ihr überprüft, ob die Kriterien für ein krankheitsbedingte Kündigung überhaupt vorliegen?
Wurde der Kündigung vom Betriebsrat widersprochen?
Erstellt am 13.07.2009 um 22:27 Uhr von neuerBR
die Kündigung liegt ja noch nicht vor die Kollegin hat bis Donnerstag noch Praktikum
es wurde nur bei einem Eingliederungsgespäch darüber gesprochen.
Erstellt am 13.07.2009 um 22:40 Uhr von Oluscha
@ neuerBR
Dann habt ihr noch genügend Zeit, euch auf alles vorzubereiten. Bevor ihr Euch übereine Abfindung (für die wirklich in diesem Fall kein Rechtsanspruch besteht) Gedanken macht, bereitet Euch doch erst mal auf die Anhörung nach §102 BetrVG vor. Wenn der AG hier Fehler macht ist die Kündigung unter Umständen wirkungslos. Das heißt, die Kollegin kann sich mittels Kündigungsschutzklage wieder zurückklagen. Interessant wäre auch, ob hier nicht evtl. ein anerkannte Berufskrankheit vorliegt, vielleicht sind die Bandscheibenvorfälle auch Folge eines Arbeitsunfalles(Berufsgenossenschft kontaktieren)
Auch ihre Schwerbehinderung müsst ihr in eure Vorbereitung mit einbeziehen.
Sorry, aber es sind einfach zu wenig Info`s, um konkreter helfen zu können.
Erstellt am 14.07.2009 um 10:49 Uhr von Oluscha
@ neuerBR
Nun kann es natürlich sein, dass die betroffene Kollegin selbst auch nicht mehr in der Pflege arbeiten will. Aber der beste Weg eine Abfindung herauszuschlagen ist gerade in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage. Sehr häufig wird vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich abgeschlossen, der mit einer ansehnlichen Abfindung für den Gekündigten endet.
Dazu müssen aber gute Erfolgsaussichten für die Kollegen bestehen, diese Klage auch zu gewinnen. Und genau hierbei könnt ihr über den § 102 BetrVG dem Arbeitgeber einige Fallgruben graben.
Erstellt am 14.07.2009 um 13:03 Uhr von neuerBR
Erst mal danke für Eure hilfe ist immer nicht ganz einfach die Frage mit wichtigen Infos
zu formulieren und die Frage kurz zu halten
die Kollegin kann nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen in die Pflege
hat eine Umschulung gemacht damit sie eine andere Tätigkeit machen kann zB Empfang da bitte der AG Ihr 9Stunden und sie soll einen Änderungskündigung bekommen.
Ich werd mich heut nochmal mit dem &102 BetrVG genau beschäftigen wie wir Ihr helfen können.
Erstellt am 14.07.2009 um 13:23 Uhr von Immie
Entschuldigung...
Aber dann habt ihr doch einen anderen Arbeitsplatz...den Empfang.
Warum wird sie nicht dort hin versetzt?
Welche Art von BEM habt ihr denn da gemacht?
Erstellt am 14.07.2009 um 15:01 Uhr von Lotte
neuerBR,
ist die Kollegin einem Schwerbehinderten gleichgestellt? Wenn nicht, dann soll sie ganz schnell einen Antrag stellen (bei der Agentur für Arbeit)
Das Gespräch mit dem IA war keine Kündigungsverhandlung, oder? Hat die Kollegin sich schon mal bei einem Rehabilitationsträger beraten lassen, welche beruflichen Alternativen ihr offen stehen könnten?
Ist das Angebot von 9h/Woche am Empfang realistisch oder könnte die Kollegin dort mit ihrem jetztigen Stundenumfang beschäftigt werden?
Hat der BR eine Idee, wo sie außerdem arbeiten könnte? Verwendet das für den Widerspruch.
Erstellt am 14.07.2009 um 16:45 Uhr von neuerBR
jetzt haben wir einen Antrag auf Zustimmung einer Änderungs gemäss & 85 SGB IX
bekommen
leider sind wirklich nur 9Stunden frei Stunden zu Verfügung die durch Leiharbeit besetzt wurde.
Wir hatten einen hatten sehr viel BEM Gespräche mit Schwerbehindertenvertretung
Integrationsamt leider haben wir keine Alternative zur Empfang gefunden.