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Abfindung bei Kündigung

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Eine Kollegin-seit zehn Jahren in der Pflege- ist seit Okt 09 krank (psychosomatisch). Wir hatten sie gestern eingeladen um die Möglichkeit einer Umsetzung im Haus zu besprechen zB. in der Beschäftigung oä. die Kollegin möchte aber auf keinen Fall mehr mit dementen Menschen arbeiten und möchte gekündigt werden. Nun ihre und unsere Frage : Was ist mit einer Abfindung ??? Steht ihr diese zu, müsste sie das einklagen oder mit der GL verhandeln ?

Danke

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Community-Antworten (5)

G
geploeg

07.09.2010 um 10:54 Uhr

Eine Abfindung bekommt man in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber kündigt. Wenn aber den Arbeitnehmer kündigen will, warum sollte der AG dann eine Abfindung zahlen??? Man könnte versuchen mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren in dem eine Abfindung bezahlt wird.

A
Angie

07.09.2010 um 12:34 Uhr

Hallo Häschen, hier muss man sehr aufpassen. Wenn die AN selbst kündigt wird Ihr das Arbeitslosengeld gekürzt, außer sie hat eine Bescheinigung vom Arzt, dass Sie diese Arbeit nicht mehr ausführen kann. Sollte aber vorher mit AfA abgeklärt werden. Wenn der AG sich bereit erklärt Sie zu kündigen dann sicher ohne Abfindung. Bei einem Aufhebungsvertrag mit vereinbarter Abfindung wird diese sicher von der AfA aufgerechnet. Auch dies sollte man vorher abklären.

LG Angie

H
häschen

07.09.2010 um 12:51 Uhr

die Kollegin möchte nicht kündigen, sie möchte gekündigt werden und das wurde von der GL auch schon signalisiert.

P
Petrus

07.09.2010 um 13:42 Uhr

Was ist mit einer Abfindung ??? Steht ihr diese zu,

Nein.

müsste sie das einklagen

Hätte wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg, da sie ja auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln könnte, wenn sie wollte...

oder mit der GL verhandeln ?

Verhandeln geht natürlich immer...

H
häschen

07.09.2010 um 14:24 Uhr

sie hat ein ärztl. Attest das sie diesen Beruf nicht mehr ausüben kann. Also keine Chance.

Danke an alle

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