verdiente Abfindung?
Hallo zusammen, Das Thema Abfindung wird ja immer ganz groß geschrieben.... Wir haben folgendes Problem in der Firma. Unser Kollege A arbeitet seit ca. 8 Jahren in der Firma mit rund 80 anderen Mitarbeitern. In der Vergangenheit bzw. bei Betriebsbedingten Kündigungen wurden an die jeweiligen betroffenen Mitarbeiter Abfindungen gezahlt. Nun ist es aber beim Kollegen A so das er nach mehrmaligen Streit mit der GL sich neue Arbeit suchen will. Frage : Steht dem Kollegen A eine Abfindung zu wenn er selber Kündigen tut? Steht ihm überhaupt etwas zu? Wie sieht es aus beim Aufhebungsvertrag? Wir als BR sind der Meihnung das er nur Ansspruch hat wenn er Gekündigt wird, da ja auch in der Vergangenheit " Gezahlt " worden ist.
Wir bedanken uns beim BR Forum! Nordmann
Community-Antworten (7)
15.02.2011 um 15:29 Uhr
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch. Einfach mal den Begriff "Abfindung" googlen und lesen und lernen. ;-)
15.02.2011 um 16:30 Uhr
Genannt seien hier noch §§ 9,10 KSchG. Hiernach besteht bei Auflösung des Arbeitsvertrags infolge ungerechtfertigter Kündigung ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung, die vom Gericht festgesetzt wird. Es gibt aber auch Entgeltzahlungen des Arbeitgebers bei Aufhebungsverträgen oder vom AN tolerierten Kündigungen, die "goldener Handschlag" bzw. "Abfindung" genannt werden. Dies sind aber zwischen AG und AN frei ausgehandelte Zahlungen und haben nichts mit der gesetzlich geregelten Abfindung zu tun. Mit kollegialen Grüßen
15.02.2011 um 18:36 Uhr
@Matze
was hat 9,10 KSchG bitte mit diesem Fall zu tun?
15.02.2011 um 18:57 Uhr
Wenn er sich noch ein paar mal mit dem Geschäftsleiter streitet, kann er ja mal anfragen was es dem Geschäftsleiter wert ist wenn er geht.
15.02.2011 um 19:20 Uhr
ganther, was hat 9,10 KSchG bitte mit diesem Fall zu tun? ein wenig schon, denn nach der Vorstellung des Gesetzgebers stellt die in § 1 Abs. 2 KSchG genannte Höhe einen fairen und angemessenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen der Parteien dar und entspricht dem durchschnittlichen Abfindungsbetrag, den die Arbeitsgerichte bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach den §§ 9, 10 KSchG zu Grunde legen und an dem sich auch gerichtliche und außergerichtliche Abfindungsvergleiche orientieren.
16.02.2011 um 10:41 Uhr
@Brummbär
sehe es wie ganther.
Hier will aber der AN kündigen. Da kann er mal nett anfragen aber als AG würde ich da keinen Cent zahlen. Warum auch? Die genannten §§ grteifen nämlich hier nicht
16.02.2011 um 11:07 Uhr
paula, ;-)) schon klar. In dem Fall würde ich als AG auch nur schmunzeln.
Verwandte Themen
Abfindung bei Werksschließung
ÄlterDie Zweigniederlassung eines größeren Konzerns soll geschlossen werden. Es geht nicht um Pleite, sondern nur darum, daß im Ausland billiger produziert werden kann. Geld ist also genug da. Wie wird
Abfindung auch bei Aufhebungsvertrag möglich?
Älterhallo liebes forum, brauche mal wieder euren rat ;-) situation: einer kollegin wurde gekündigt. diese verzichtete auf klage und nahm die in aussicht gestellte abfindung an. nun hat die kollegin
Lohnt Aufhebungsvertrag wenn noch kein neuer Arbeitsplatz vorhanden ist?
Älterhallo, auch auf die gefahr hin, dass der admin meinen beitrag als "artfremd" löscht, stelle ich meine fragen: bald werden auf uns entlassungen zukommen (von ca. 105 ma sollen ca. 25 gekündigt werd
Aufhebungsvertrag! Künd.fristen werden nicht eingehalten! Höhere Abfindung?
Älterhallo zusammen! ich bräuchte bitte eure hilfe bezüglich aufhebungsvertrag und abfindung! einem mitarbeiter (gesetzl. kündigungsfrsit 7 monate!) wurde vom chef ein aufhebungsvertrag angedeutet! die
Aufhebungsvertrag mit Abfindung fristgerecht zum 30.11.07. Abfindungszahlung in 2008 möglich?
ÄlterHallo zusammen, eine kollegin hat mich gefragt, ob dies möglich sein. sie ist einen aufhebungsvertrag mit abfindung eingegangen. die kündigungsfristen werden eingehalten. diese laufen am 30.11.07