Erstellt am 28.08.2011 um 19:47 Uhr von Aidan
Dass die (offensichtlich betriebsbedingte) Kündigung schriftlich erfolgte, ist vollkommen korrekt (§ 623 BGB). Dass ihr kein Gespräch voranging, ist keine feine Art, aber juristisch unerheblich.
Ausstehende Löhne, Zuwendungen oder nicht genommener Urlaub sind beim ehemaligen Arbeitgeber schnellstmöglich geltend zu machen (schriftliche Aufrechnung und Aufforderung zur Zahlung mit Frist), möglicherweise gelten durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen.
Ein Anspruch auf Abfindung gibt es so nicht, sondern höchstens im Rahmen einer gewonnenen Kündigungsschutzklage ... das liegt hier ja nicht vor.
Ich empfehle dir, dich schnellstens an deine Gewerkschaft oder deinen Anwalt zu wenden, bevor diverse Fristen ablaufen.
Erstellt am 29.08.2011 um 08:59 Uhr von rkoch
> Ein Anspruch auf Abfindung gibt es so nicht, sondern höchstens im Rahmen einer
> gewonnenen Kündigungsschutzklage ... das liegt hier ja nicht vor.
Das will ich mal so nicht stehen lassen und für Angela etwas erläutern:
1. Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nur, wenn der AG einem eine solche AUSDRÜCKLICH im Rahmen der Kündigung für den Fall anbietet, das der AN auf einen Kündigungsschutzprozess VERZICHTET. Das ganze richtet sich dann nach §1a KSchG, aber das ist bei Dir ja anscheinend nicht erfolgt.
2. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (den Du allerdings SELBST innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einleiten musst!) finden Gütetermine statt, in denen die RA der Beteiligten i.d.R. gegen Abfindung die Kündigung als gegeben akzeptieren und damit den Prozess selbst aufheben.
3. Findet 2 nicht statt, dann findet der Prozess selbst statt - und am Ende eines GEWONNENEN Kündigungsschutzprozesses steht NIEMALS eine Abfindung, sondern immer die Unwirksamkeit der Kündigung, also das WEITERBESTEHEN des Arbeitsverhältnisses. Das ist bei Dir ausgeschlossen da die Firma aufgelöst wurde, es sei denn die "Firma" war ein Betrieb eines größeren Unternehmens oder ggf. sogar ein Unternehmen eines Konzerns, dann kann es sein das eine Übernahme in einen anderen Betrieb/Unternehmen denkbar wäre.
Vor diesem Hintergrund musst Du jetzt selbst abwägen, bzw. mit einem Rechtsanwalt abklären, ob ein Kündigungsprozess sinnvoll ist. Denn wenn die Kündigung wegen dieser Firmenschließung rechtlich nicht zu beanstanden ist sind die Chancen auf eine Abfindung gleich null. Rechtlich zu beanstanden wäre sie möglicherweise z.B. auch wenn es einen Betriebsrat gegeben hat und dieser keinen Sozialplan ausgehandelt hat oder Dich dabei grundlos von einer Abfindung ausgeschlossen hat.