Erstellt am 05.07.2020 um 08:22 Uhr von Kratzbürste
Ob es gerechtfertigt ist oder nicht, wird hier kaum jemand sagen können. Das ist doch eine relative Angelegenheit. Welchen Eindruck hast du denn? Ist es vielleicht nur ein Vorwand, um eine unbequeme Mitarbeiterin loszuwerden?
Ihr solltet ihr raten, zu allen weiteren Personalgesprächen ein BR Mitglied mitzunehmen und nichts zu unterschreiben, ohne Bedenkzeit und eventuell anwaltlicher Prüfung.
Erstellt am 05.07.2020 um 08:33 Uhr von Dummerhund
Die MA müsste ja einen Änderungsvertrag unterschreiben. Und was sagt der BR über eine mögliche Versetzung nach § 99 BetrVG ?
Erstellt am 05.07.2020 um 13:04 Uhr von BRHamburg
, @ AL in Spe Nach deinen Schilderungen hier kann ich nicht sehen warum du der Kollegin gegenüber ein schlechtes Gewissen haben solltest. Du solltest deine mögliche Beförderung als Anerkennung für deine gezeigte Arbeit sehen. Was den Punkt BR angeht, solltest du ( wenn du für ein anderes Mitglied nachrückst) dich genauso stark für die Belange der Kollegin einsetzt wie du es bei anderen machen würdest. Diese Ehrlichkeit wird dir auch helfen, wenn es Komplikationen gibt.
Erstellt am 05.07.2020 um 17:27 Uhr von AL-in-spe
@Kratzbürste: um ehrlich zu sein, ja, ich finde es gerechtfertigt. Aber ja, das werde ich meinen BR Kollegen mitgeben, ich werde dieses aber möglichst nicht übernehmen. Sie würde mich ja auch nicht mitnehmen, spätestens nicht mehr wenn sie erfährt, dass ich es übernehmen soll.
@Dummerhund es gab ja noch keine Anhörung, von daher kann der BR noch nichts offiziell sagen.
@BRHamburg ich habe es genau aus dem Grund: einerseits wünsche ich ihr das Beste, andererseits würde ich den Job trotzdem gern übernehmen. Aber ich werde mich loyal ihr gegenüber verhalten, auch wenn ich mich BR-seitig heraushalten werde, soweit möglich.